In einer Interpellationsbeantwortung zum Thema Aussenpolitik aus dem Jahr 1987 betonte
die liechtensteinische Regierung zudem, dass „andere Zielsetzungen seit langer Zeit eben-
falls Priorität erhalten“.!” So die „Optimierung insbesondere der wirtschaftlichen Existenz-
grundlagen", aber auch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die
Erreichung von Solidaritätszielen (z.B. Freiheit, Sicherheit, humanitäre Hilfe).
Nicht zuletzt kann die liechtensteinische Aussenpolitik aber auch als Instrument der
Identititsgestaltung bzw. der Imagepflege im Ausland angesehen werden. p
Für die Gestaltung der Aussenpolitik sind jedoch nicht nur die entsprechenden Ziele zentral,
sondern auch die Art und Weise wie die Interessen verwirklicht werden sollten und damit
welche Instrumente eingesetzt werden.”
Auch im Bereich der Mittel und Instrumente der liechtensteinischen Aussenpolitik gab es
bis in die 1980er Jahre keine fest definierten Leitsätze, wobei zudem lange Zeit nicht
ausdrücklich zwischen aussenpolitischen Zielen und Mitteln unterschieden wurde.” In der
erwähnten Interpellationsbeantwortung wurden dahingehend die Beibehaltung der Neu-
tralitit sowie die Integration bzw. die internationale Zusammenarbeit nicht nur als Ziel,
sondern auch als Mittel der Aussenpolitik verstanden.”
In einem im Jahr 1984 erstellten Arbeitspapier einer „aussenpolitischen Koordinations-
sitzung“ zu Überlegungen betreffend Gestaltung der Aussenpolitik wurde hingegen als
„Mittel und Methoden der liechtensteinischen Aussenpolitik“ neben Finanzen, Personal,
diplomatische Vertretungen, Akkreditierungen in Liechtenstein, vôlkerrechtliche Verträge,
Besuche und Konferenzen auch die Imagepflege erwähnt.”
In Bezug auf die Aussenpolitik der Nachkriegszeit bzw. der 1950er und 1960er Jahre muss
jedoch betont werden, dass verschiedene dieser aussenpolitischen Mittel nur in Grundzügen
vorhanden waren. So wurden zwar im Jahr 1919 in Bern und auch in Wien liechten-
steinische Gesandtschaften errichtet — jene in Wien war jedoch bereits kurze Zeit später
1^ Vg]. z.B. Interpellationsbeantwortung Aussenpolitik 1987, S. 14; Gstóhl, Aussenpolitik, S. 22; Allgäuer,
Instrumente, S. 120; Geiger, Aussenpolitik 19. Jahrhundert, S. 69f.; Quaderer-Vogt, Souveränität und
Aussenpolitik, S. 67f.; für explizite Unterscheidung zwischen Souverünitátsverlust und Abhángigkeit bzw.
Integration vgl. z.B. Interpellationsbeantwortung Aussenpolitik 1987, S. 14f.
" Interpellationsbeantwortung Aussenpolitik 1987, S. 15.
18 Ebd., S. 15-17; ähnlich auch Gstôhl, Aussenpolitik, S. 22f.; Allgäuer, Instrumente, S. 122-124.
19 Vgl. Lingle, Identitätsgestaltung, S. 68f.; Gstôhl, Aussenpolitik, S. 25.
? Vgl. z B. Wilhelm, Aussenpolitik, S. 158.
?! Vgl. Gstóhl, Aussenpolitik, S. 22, 24.
? Vgl. Interpellationsbeantwortung Aussenpolitik 1987, S. 15-17, ähnlich auch Gstôhl, Aussenpolitik, S. 26.
?* Vgl. Arbeitspapier zur Aussenpolitik 1984, S. 5-10, zitiert nach: Gstóhl, Aussenpolitik, S. 25.
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