Volltext: Die (Selbst-)Darstellung Liechtensteins im Ausland

Ausstellungsgelände vollständig befriedige und „verkehrsmässig innerhalb der Ausstellung 
günstig“ gelegen sei.” 
An einer mit Bäumen gesäumten Strasse gelegen, umfasste das Grundstück des liechten- 
350 Neben dem Liechtenstein- 
steinischen Pavillons eine Fläche von rund 2000 Quadratmeter. 
Pavillon — aber getrennt durch einen Weg — fand sich der Pavillon Israels, während auf der 
anderen Strassenseite der Pavillon von San Marino sowie das Ausstellungsgelände des 
Malteserritterordens lag." ^ 
Der Wahl bzw. der Zuteilung des liechtensteinischen Ausstellungsgelindes waren jedoch 
längere Diskussionen vorausgegangen, bei welchen auch unterschiedliche aussenpolitische 
Überlegungen ausgemacht werden können. 
So hatte die liechtensteinische Kommission den Wunsch geäussert, dass das Ausstellungs- 
gelände Liechtensteins in der Nähe der Schweiz und/oder Österreichs platziert werde." Die 
Kommission war gar der Meinung, dass ,es falsch verstanden werden kónnte, wenn 
353 
“2° Ent 
Liechtenstein seinen Pavillon weitab von dem Schweizerischen errichten würde. 
sprechend zeigte sich auch hier das aussenpolitische Ziel, das freundschaftliche Verhältnis 
zur Schweiz zu betonen bzw. auf keinen Fall zu belasten. 
Der Generalkonsul von San Marino hingegen hatte bei der Regierung die Idee eingebracht, 
zusammen mit Andorra gemeinsam einen Platz zu nutzen — zunüchst mit dem Vorschlag 
eines gemeinsamen Gebäudes, später mit der Idee von einzelnen und getrennten 
Pavillons."^ Dieser betonte zudem, dass es seiner Meinung nach sinnvoller sei, wenn sich 
Liechtenstein ráumlich deutlich von der Schweiz entfernt prásentiere — wie auch San Marino 
von Italien —, um so die Unabhängigkeit besser zum Ausdruck bringen zu können. 
  
349 LLA, RF 272/324, Protokoll über die Abnahme des Pavillons an der Weltausstellung Brüssel 1958 durch 
die amtliche Kommission für die Weltausstellung Brüssel, 16.04.1958. 
30 Für Strassen vgl. Offizieller Ausstellungsführer Weltausstellung 1958, S. 11, 17; für Grundstücksflüche vgl. 
LLA, RF 272/324, Protokoll über die neunte Sitzung der Kommission für die Weltausstellung Brüssel vom 20. 
Februar 1957, o.D. 
?! Offizieller Ausstellungsführer Weltausstellung 1958, S. 11, 17. 
?? Vgl. LLA, RF 272/324, Protokoll über die zweite Sitzung der Kommission für die Weltausstellung Brüssel 
vom 22. August 1955, o.D., aber auch ebd., Schreiben des liecht. Regierungschefs Frick an Generalkommissar 
Vuylsteke, 26.08.1955; oder ebd., Schreiben des Regierungschef-Stellvertreters Nigg an den belgischen 
Konsul Feldheim, 24.09.1955. 
*5 LLA, RF 272/324, Protokoll über die zweite Sitzung der Kommission für die Weltausstellung Brüssel vom 
22. August 1955, o.D. 
°° Für gemeinsamen Pavillon vgl. LLA, RF 272/324, Schreiben des Generalkonsuls San Marinos an den 
liecht. Regierungschef Frick, 17.06.1954; für getrennte Pavillons ebd., Schreiben des Generalkonsuls San 
Marinos an den liecht. Regierungschef Frick, 18.04.1955. 
355 LLA, RF 272/324, Schreiben des Generalkonsuls San Marinos an den liecht. Regierungschef Frick, 
18.04.1955. 
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