In einer grossen Gesamtschau, in welcher die Fülle der Geistesschätze und wirtschaftlichen
Reichtümer zusammengetragen ist, soll sie ein lebendiges Bild der Ziele und Bestrebungen unserer in
Wandel begriffen Welt darbieten.
Die Ausstellung soll schliesslich — und dies ist recht eigentlich ihr Zweck — dazu beitragen, das aus
der Achtung vor der unantastbaren Würde des Menschen erwachsende Bewusstsein weltweiter
Schicksalsverbundenheit zu wecken.
Trotz diesen Vorgaben zeigte sich, dass der überwiegende Teil der Ausstellungsländer die
Schwerpunkte und Ausstellungsthemen nach eigenen Vorstellungen definierten und der
,ungebrochen[e] Fortschrittsoptimismus und eine den Alltag prágende Technikglàáubigkeit,
die sich [...] in gigantischen Dimensionen manifestierte* die Ausstellung prágten.
Dementsprechend nutzten diverse Aussteller die Weltausstellung als Bühne zur Betonung
ihrer Überzeugungen und ihrer Leistungsfühigkeiten: Für die belgische Regierung diente die
Weltausstellung auch als Rechtfertigung ihrer kolonialen Aktivitäten, für die Sowjetunion
und die Vereinigten Staaten von Amerika als Zurschaustellung ihrer politischen Systeme,
oder für die Bundesrepublik Deutschland, Italien und Japan als Chance, ihr Image zu
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verbessern.
Die Gestaltung der liechtensteinischen Beteiligung orientierte sich vornehmlich an einer auf
den „Allgemeinen Bestimmungen“ aufbauenden Themendefinition, welche aber ebenfalls
von den belgischen Ausstellungsbehörden vorgegeben worden war: In dieser wurde betont,
dass es notwendig sein werde, „in einer anschaulichen Weise den geographischen,
klimatischen, historischen und wirtschaftlichen Komplex, in welchem jedes Volk zu leben
hat, darzustellen und gleichzeitig die menschlichen Probleme, die sich in diesem
Zusammenhange stellen zu unterstreichen ^^?
Die liechtensteinische Organisationsleitung war der Meinung, dass mit dieser Themen-
definition klare Richtlinien für das Ausstellungsthema vorhanden seien, und der Pavillon
entsprechend nicht nur Einblicke in das wirtschaftliche Leben sowie in die klimatischen und
geographischen Verhältnisse geben sollte, sondern vor allem auch die „geistige Situation,
die Lebensauffassung und die Lebenshaltung unserer Bevölkerung zur Darstellung bringen“
müsse."
Zugleich betonte der liechtensteinische Organisationsleiter Alfons Goop, dass eine Teil-
nahme an einer Weltausstellung für ein kleines Land wie Liechtenstein zwar „ein grosses
336 Allgemeine Bestimmungen Weltausstellung Brüssel 1958, S. 1, Abschnitt 1; in: LLA, RF 272/324.
337 Felber, Smart Exports, S. 143.
?5* Vgl. Kretschmer, Geschichte Weltausstellungen, S. 220.
339 Zitiert nach: LLA, RF 272/324, Themenstellung und Gestaltungsvorschlüge für den Liechtenstein-Pavillon
in Brüssel, o.D.
?? Ebd.
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