Volltext: Die (Selbst-)Darstellung Liechtensteins im Ausland

Stadt St. Gallen periodisch wiederkehrende Messen und Ausstellungen zu veranstalten 
[bezweckt], welche in der Hauptsache der Förderung der Landwirtschaft und der ihr zudie- 
nenden Industrien und Gewerbe gewidmet sind. Zugleich wurde in diesen ersten Statuten 
aber vermerkt, dass die Genossenschaft „die Veranstaltung auch auf andere Gebiete 
ausdehnen kann.“ Dieser Zusatz wurde allerdings im Jahr 1965 aus den Statuten 
gestrichen.” 
Neben der eigentlichen Warenmesse war es bereits in der Anfangszeit Ziel der OLMA 
Ausstellungen „belehrenden Charakters“ zu veranstalten, zu dessen Zweck Sonderaus- 
stellungen zu verschiedenen — vornehmlich landwirtschaftlichen — Themen organisiert 
wurden.?! 
Von besonderer Bedeutung waren hierbei die meist Jährlich durchgeführten 
Sonderschauen der Ehrengäste. 
Ein Blick auf die unterschiedlichen kantonalen Sonderausstellungen verdeutlicht dabei, dass 
von den Gastkantonen in den ersten Jahren fast ausnahmslos landwirtschaftliche Produkte 
ausgestellt wurden, was von der OLMA-Leitung anscheinend gewünscht worden war? 
Bei der ersten Teilnahme Liechtensteins zeigte sich jedoch die Bereitschaft der Messe- 
leitung, bezüglich den auszustellenden Themen (vermutlich erstmals) eine Ausnahme zu 
machen. So betonte der Messeleiter bei der Einladung Liechtensteins als Ehrengast, dass die 
Messeleitung der Auffassung sei, „dass ausser der landwirtschaftlichen Produktion im 
vorliegenden Fall jedenfalls auch die gewerbliche Tätigkeit, eventuell sogar die Industrie 
miteinbezogen werden könnte“, mit der Begründung „eine vollständige Darstellung Ihrer 
[der liechtensteinischen] Volkswirtschaft zu erreichen.“ 
In den folgenden Jahren sollte sich diese Praxis des direkten Einbezugs des Gewerbes und 
der Industrie in die Sonderschauen nur langsam und vereinzelt etablieren. So wurde 
beispielsweise im Jahr 1954 eine Gewerbeschau „Handwerk an der Arbeit“ oder 1961 eine 
Industrieschau des Kantons Glarus durchgeführt, während sich die meisten übrigen 
kantonalen Sonderschauen jedoch auf reine landwirtschaftliche Vieh- und Produktschauen 
beschränkten.“* 
  
28 Statuten der Genossenschaft OLMA vom 17. Oktober 1953, Art. 2. 
249 
Ebd. 
?? vgl. LLA, RF 294/021, Stimmzettel für eine schriftliche Abstimmung (Urabstimmung) über die Anderung 
der Statuten der Genossenschaft OLMA, 26.01.1965; sowie für alte Fassung ebd., Schreiben der OLMA- 
Messeleitung bezüglich alter Fassung der Art. 2, 5 und 29 der OLMA-Statuten, 26.01.1965. 
?! Bericht des St. Galler Stadtrates bezüglich Genossenschaft , OLMA*, 27.05.1952, in: StadtASG, 5/7/139, 
S. 1. 
?? Vgl. AOM, fg, Sonderschauen OLMA 1943 bis und mit 1970, 31.03.1970; für Erwartungshaltung der 
OLMA-Leitung vgl. LLA, RF 264/257, Schreiben des OLMA-Direktors an die liecht. Regierung, 26.11.1951. 
?*LLA, RF 264/257, Schreiben des OLMA-Direktors an die liecht. Regierung, 26.11.1951. 
-47-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.