teilte bereits anfangs Januar 1955 der Regierung mit, dass sowohl die Handwerksbetriebe,
wie auch der Handel in Liechtenstein allgemein nur regionale Wirtschaftsinteressen besitzen
würden und es deshalb kaum der Fall sein werde, dass ein Handwerksbetrieb an der Welt-
ausstellung teilnehmen werde."” Aus diesem Grund wurde der Regierung mitgeteilt, dass
die Gewerbegenossenschaft „auf eine aktive Beteiligung verzichten“ misse.”™ Andererseits
wurde jedoch betont, dass aus der Sicht des Fremdenverkehrs „eine bescheidene Beteiligung
sehr willkommen“ wäre.” Zugleich erklärte sich die Gewerbegenossenschaft bereit,
Illustrationen zur Wirtschaft oder auch „sonst ihre guten Dienste bei der Vorbereitung und
wáhrend der Ausstellung zur Verfügung zu stellen*.??
Die liechtensteinische Industriekammer hingegen teilte der Regierung Ende Januar 1955
mit, dass ,,die Generalversammlung der Industriekammer grundsátzlich die Teilnahme an
der Weltausstellung empfiehlt", aber auch, dass sie „grundsätzlich bereit ist, sich in einem
erträglichen Rahmen an den Kosten zu beteiligen“.”®
Insgesamt betrachtet wird damit deutlich, dass zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen
deutliche Diskrepanzen in der Bereitschaft einer Teilnahme feststellbar sind: Während die
Bauernvereinigung einer Beteiligung an der OLMA positiv gegenüberstand, zeigte die
Gewerbegenossenschaft — aber auch einzelne Gewerbebetriebe — eine deutlich negativere
Grundeinstellung: Eine Mitwirkung des Gewerbes an der OLMA 1952 war nur nach
Interventionen der Regierung zustande gekommen, eine Teilnahme 1964 scheiterte aufgrund
mangelnden finanziellen Engagements, und eine Beteiligung an der Weltausstellung 1958
wurde nur bedingt ins Auge gefasst.
Die Industriekammer hingegen kann als einer der grössten und zugleich als der gewich-
tigsten Befürworter dieser Veranstaltungsteilnahmen angesehen werden — auch im Hinblick
auf die eigentlich stark landwirtschaftlich geprágte OLMA. Das Beispiel der New Yorker
Weltausstellung des Jahres 1964 verdeutlicht diesen Umstand: Auch nachdem die Regierung
zunächst eine Beteiligung ohne gróssere Abklürungen abgelehnt hatte, signalisierte die
Industriekammer ein grundsátzliches Interesse.”
1? Vgl. LLA, RF 272/324, Schreiben der Gewerbegenossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein an die
liecht. Regierung, 08.01.1955.
7% Ebd.
79 Ebd.
72 Ebd.
203 LLA, RF 272/324, Schreiben des Sekretárs der liecht. Industriekammer an die liecht. Regierung,
27.01.1955.
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