2.2.2. Politische Vertreter und Organisationen in Liechtenstein
Die Einladungen zur Teilnahme an Weltausstellungen und OLMA wurden jeweils an die
liechtensteinische Regierung gerichtet, sodass diese einen Grundsatzentscheid betreffend
einer Beteiligung Liechtensteins fassen konnte. !°° Zumindest bezüglich Weltausstellung
1958 hatte aber der liechtensteinische Landtag — nach dem positiven Grundsatzentscheid der
Regierung — über eine endgültige Beteiligung zu entscheiden.
Grundsätzlich kann dabei betont werden, dass sich die liechtensteinischen Regierungen
bezüglich einer Beteiligung Liechtensteins meist offen und diskussionsbereit gezeigt hatten.
So entschied sich die Regierung wenige Tage nach der Einladung zur Teilnahme an der
OLMA 1964 gegenüber der Messe-Leitung ein grundsátzliches Interesse mitzuteilen.!*!
Zugleich legte die Regierung aber in fast allen Füllen grossen Wert darauf, die wichtigsten
Wirtschaftsverbände in die Entscheidung miteinzubeziehen.'*?
Das Beispiel der OLMA 1952 belegt jedoch auch, dass die Regierung zwar bestrebt war,
„sämtliche Wirtschaftszweige des Landes für diese Ausstellung zu gewinnen", sich aber
trotz der zum Teil ablehnenden Stellungnahmen von Wirtschaftsverbánden um eine
Teilnahme bemühte.'? Grund für dieses Auftreten dürfte insbesondere auch die oben
erwähnte enge Verbundenheit Liechtensteins mit der OLMA — und den damit erwachsenen
freundschaftlichen Verpflichtungen" — gewesen sein.
Der liechtensteinische Landtag hatte mit der Genehmigung der Beteiligung am ,,Genossen-
schaftskapital" für die OLMA bereits im Jahr 1945 einen wichtigen Grundstein für die enge
Verbundenheit Liechtensteins mit der OLMA gelegt. ^*
Bezüglich der Frage einer Betei-
ligung bzw. Nichtbeteiligung an der OLMA 1952 und 1964 hatte der Landtag hingegen kein
direktes Mitspracherecht. Die zahlreiche Teilnahme von Landtagsabgeordneten an den
1? Rür Diskussionen bezüglich Standortwahl vgl. Kapitel 3.2.2. dieser Arbeit.
!? Für OLMA 1952 vgl. LLA, RF 264/257, Schreiben des OLMA-Messedirektors Schenker an die liecht.
Regierung, 26.11.1951; für OLMA 1964 vgl. LLA, RF 292/021, Schreiben des OLM A-Direktors Schenker an
die liecht. Regierung, 16.07.1963; fiir Weltausstellung 1958 vgl. LLA, RF 272/324, Schreiben des belgischen
Konsuls in Liechtenstein Feldheim an die liecht. Regierung, 20.12.1954.
161 Vgl. LLA, RF 292/021, Schreiben des liecht. Regierungschefs Batliner an den OLMA-Direktor Schenker,
03.08.1963; sowie ebd., Ressortantrag des Ressorts Landwirtschaft bezüglich Sonderschau Liechtenstein an
der OLMA 1964, 23.07.1963, Regierungsbeschluss vom 30.07.1963.
16 Für Einbezug der Wirtschaftsverbünde vgl. Kapitel 2.2.3. dieser Arbeit.
163 Für Bestrebungen alle Wirtschaftszweige zu beteiligen vgl. LLA, V 103/0001, Protokoll über die
Besprechung bei der liecht. Regierung vom 12. Márz 1952 betreffend der Beteiligung Liechtensteins an der
OLMA 1952, 13.03.1952; für ablehnende Haltung der Gewerbegenossenschaft und allgemein fehlender
,Interessenstráger" vgl. LLA, RF 264/257, Schreiben der Gewerbegenossenschaft für das Fürstentum
Liechtenstein an die liecht. Regierung, 05.01.1952.
164 Vgl. LTP n.ó. vom 18.09.1945, S. 3; aber auch LLA, LTA 1945/L32, Schreiben des liecht. Landtags-
prásidiums an die liecht. Regierung betreffend Beteiligung des Landes am Genossenschaftskapitel der
,OLMA?*, 22.09.1945.
-30-