erhielten:!? Gegenüber einem Industrieunternehmen betonte die Ausstellungsverwaltung,
dass aufgrund des Ausstellungsreglements , Produkte aus Liechtenstein nicht zugelassen
werden kónnen* und zwar ,,analog der Regelung an der letzten Landesausstellung 1939 in
Zürich*.? Im Gegenzug werde aber die Aufstellung eines Liechtenstein-Pavillons geprüft,
welcher durch die Zugehórigkeit Liechtensteins zum schweizerischen Zollgebiet gerecht-
fertigt wiirde.'*!
In einem Telefongespräch mit der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern wurde dieses
„Versprechen“ allerdings zurückgezogen und erklärt, dass eine solche Überprüfung nur
erfolge, falls der Bundesrat dazu auffordere.!””
Zugleich wurde aber betont, dass weder der
Bundesrat noch das Eidgenössische Politische Departement „von sich aus die Prüfung betr.
die Errichtung eines Liechtenstein-Pavillons“ anregen würden — insbesondere „da die
liechtensteinischen Behörden selbst noch keinen Antrag gestellt“ hätten. !”
In diesem Telefongespräch wurde aber auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der
Landesausstellung um eine „umfassende Demonstration schweizerischen Schaffens und
nicht nur um eine Wirtschaftsmesse“ handle.'** Aus diesem Grund wurde schliesslich
betont, dass ein solcher Antrag Liechtensteins bei den „schweizerischen Behörden auf
geringe Begeisterung stossen“ würde, sodass es dem Eidgenössischen Politischen
Departement angeblich lieber gewesen sein soll, wenn ein solcher Antrag nicht gestellt
werde — da „die Wahrscheinlichkeit, dass er abgelehnt werden müsste, gross“ sei. ^?
Auch wenn sich das Eidgenössische Politische Departement einen Monat zuvor gegenüber
der Gesandtschaft noch diplomatischer zeigte — und beispielsweise einen Antrag der
liechtensteinischen Regierung „selbstverständlich gerne prüf[e]^ — wurde bereits damals
betont, dass entsprechende Prázedenzfálle fehlen, die eine Teilnahme rechtfertigen würden,
zumal es schwierig sei, aus dem Zollvertrag eine Rechtfertigung einer Teilnahme Liechten-
steins abzuleiten — ,,es müsste schon eine ganz besondere Formel gefunden werden. ^^
119 Vgl. LLA, RF 285/354, Schreiben der liecht. Industriekammer an die liecht. Regierung, 14.06.1960; sowie
ebd., Schreiben der Ausstellungsdirektion der Schweizerischen Landesausstellung an Presse- & Stanzwerk SA,
18.06.1960.
= LLA, RF 285/354, Schreiben der Ausstellungsdirektion an Presse- & Stanzwerk SA, 18.06.1960.
Ebd.
1? Vgl. LLA, RF 285/354, Notiz zu einem Telefongesprüch der Gesandtschaft in Bern mit Dr. Diez betreffend
Teilnahme Liechtensteins an der Schweizerischen Landesausstellung, 20.07.1960.
13 Ebd.
1% Ebd.
1? Bbg.
126 LLA, RF 285/354, Notiz der Gesandtschaft in Bern betreffend Teilnahme liecht. Firmen an der
Schweizerischen Landesausstellung, 17.06.1960.
-23-