nend nicht bereit waren Auskünfte zu geben, erfolgte schliesslich eine Art vorläufige An-
meldung Liechtensteins:? So wurde das ebenfalls für Liechtenstein zuständige Eidge-
nössische Politische Departement beauftragt, bei der französischen Regierung „gütigst“ zu
beantragen, „Liechtenstein, das sich vorbehaltlich der Durchführbarkeit infolge Kosten
allenfalls an [der] Ausstellung beteiligen würde, [ein] kleines Pavillon zur Verfügung zu
stellen.
Da zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits keine Bodenflüche mehr für die Errichtung eines
Pavillons vorhanden war, konnte dem Wunsch Liechtensteins nicht nachgekommen werden
— wobei die franzósische Regierung aufgrund des nicht mehr vorhandenen Platzes auch auf
eine offizielle Einladung Liechtensteins verzichtete."! Zugleich wurde aber betont, dass in
der „Section du Tourisme“ ein „besonderer Platz eingeräumt“ werden könne, wo das Land
„mit geringen Kosten eine kleine Ausstellung unterbringen könnte.“””
Nach Prüfung dieses Angebotes teilte die liechtensteinische Regierung jedoch mit, dass
„angesichts der gebotenen Möglichkeiten [...] eine Teilnahme Liechtensteins nicht den
wünschenswerten Erfolg zu haben“ verspreche, sodass die Regierung von einer Teilnahme
absah.”
Eine Beteiligung Liechtensteins an der Weltausstellung 1937 fehlte jedoch nicht gänzlich:
So wurde im Pavillon der katholischen Kirche eine grosse Fahne Liechtensteins angebracht,
welche mit rund 60 weiteren Fahnen die verschiedenen Mächte der Welt repräsentierte.”“*
** Für Drüngen von Privatpersonen vgl. LLA, RF 169/185/3a, Schreiben von Hans Georg Bloch an den liecht.
Regierungschef Hoop, 13.01.1937.
*? Für Notwendigkeit eines Aussteller-Antrages vgl. LLA, RF 169/185/13, Schreiben des Grafen von Bendern
an den liecht. Regierungschef Hoop, 11.02.1937.
? Für Zustündigkeit der Schweizer Gesandtschaft vgl. ebd.; für vorláufige Anmeldung vgl. LLA, RF
169/185/11, Telegramm der liechtensteinischen Regierung an das Eidgenóssische Politische Departement,
vermutlich 11.02.1937; zudem auch LLA, RF 169/185/17, Schreiben des Eidgenössischen Politischen
Departementes Abteilung für Auswürtiges an die liecht. Regierung, 20.02.1937.
?! Für fehlender Platz vgl. LLA, RF 169/185/17, Schreiben des Eidgenóssischen Politischen Departementes
Abteilung für Auswiürtiges an die liecht. Regierung, 20.02.1937; für Verzicht auf Einladung vgl. LLA, RF
169/185/18, Schreiben des Eidgenössischen Politischen Departementes Abteilung für Auswärtiges an die
liecht. Regierung, 25.02.1937.
? LLA, RF 169/185/18, Schreiben des Eidgenóssischen Politischen Departementes Abteilung für Auswürtiges
an die liecht. Regierung, 25.02.1937.
? LLA, RF 169/185/20, Schreiben der liecht. Regierung an das Eidgenóssische Politische Departement
Abteilung für Auswärtiges, 22.03.1937; gleicher Wortlaut, Dokument jedoch durchgestrichen: LLA, RF
169/185/20, Schreiben der liecht. Regierung an das Eidgenössische Politische Departement Abteilung für
Auswärtiges, 22.03.1937.
?' Für Einladung zur Beteiligung vgl. LLA, RF 169/185/21A/B sowie RF 169/185/23/24, Schreiben von
Pavillon catholique pontifical* an die liechtensteinische Regierung, in Original und in Übersetzung,
26.04.1937; für Mitteilung der Zusendung vgl. LLA, RF 169/185/25, Schreiben der liecht. Regierung an
„Pavillon catholique pontifical*, 22.05.1937; für Bestätigung der Anbringung vgl. LLA, RF 169/185/ 26A,
Schreiben von „Pavillon catholique pontifical“ an die liecht. Regierung, 27.05.1937.
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