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Berechnungsbeispiel Eigenkapital-Zinsabzug
Die folgende Tabelle stellt die Berechnung der Steuerlast für eine inländische, kommerziell tätige
Verbandsperson nach SteG und nach dem Konzept zur Reform des Steuergesetzes für verschiedene
Renditen (10% bzw. 20% des eingesetzten Kapitals), jeweils für volle Eigenfinanzierung und für
hälftige Fremdfinanzierung dar. Dadurch wird die indirekte Progression durch den Eigenkapital-
zinsabzug und die bisherige, direkte Progression in Abhängigkeit der Ertragsintensität (die hier als
ROE (return on equity) berechnet wird), deutlich. Als erstes wird die steuerliche Belastung nach
dem bisherigen SteG bei Thesaurierung berechnet bevor anschliessend eine Vollausschüttung an-
genommen wird. Den Ergebnissen wird die Steuerlast nach dem Konzept zur Reform des Steuerge-
setzes gegenübergestellt, die nicht von einer etwaigen Ausschüttung abhängig ist.
Rendite: 10%
Rendite: 10%
Rendite: 20%
Rendite: 20%
Eigenkapital 1.000.000 500.000 1.000.000 500.000
Fremdkapital 0 500.000 0 500.000
Ertrag 100.000 100.000 200.000 200.000
FK-Zinsen (396 von FK) 0 -15.000 0 -15.000
ROE / Ertragsintensitat 10% 17% 20% 37%
Berechnung nach SteG bei T
hesaurierung
stpfl. Gewinn vor KapSt 100.000 85.000 200.000 185.000
Kapitalsteuer -2.000 -1.000 -2.000 -1.000
stpfl. Gewinn nach KapSt 98.000 84.000 198.000 184.000
Steuersatz Ertragssteuer 7,5% 8,5% 10,0% 15,0%
Ertragssteuer? -6.837 -6.580 -18.000 -24.000
Steuerbelastung 8.837 7.580 20.000 25.000
Berechnung nach SteG bei Ausschüttung
stpfl. Gewinn nach KapSt 98.000 84.000 198.000 184.000
Steuersatz Ertragssteuer 7,5% 8,5% 10,0% 15,0%
Ausschüttungszuschlag"* 1,0% 2,5% 3,0% 5,0%
Ertragssteuer -7.677 -8.324 -22.778 -30.666
Couponsteuer -3.612 -3.027 -7.008 -6.133
Steuerbelastung 13.290 12.351 31.787 37.800
Berechnung nach Steuerreform
Gewinn 100.000 85.000 200.000 185.000
EK-Zinsabzug -30.000 -15.000 -30.000 -15.000
Steuerpflichtiger Gewinn 70.000 70.000 170.000 170.000
Ertragssteuer 12,5% -8.750 -8.750 -21.250 -21.250
Steuerbelastung 8.750 8.750 21.250 21.250
"2 In die Berechnung der Ertragssteuer fliesst die Abzugsfähigkeit der gezahlten Steuern mit ein, wobei eine Zahlung in derselben Periode
unterstellt wird.
13 Die Berechnung der Höhe der Ausschüttung und des Ausschüttungszuschlags erfolgt iterativ. Es wird angenommen, dass der gesamte
Gewinn ausgeschüttet wird, der nach Zahlung sämtlicher Steuern verfügbar ist.