Volltext: Zukunft Steuerstandort Liechtenstein

Infobox: Gegenüberstellung Holdingbesteuerung 
Beteiligungsabzug (SteG) 
Im SteG sind Gewinne aus Dividenden oder 
aus der Veräusserung von Anteilen an an- 
deren Verbandspersonen 
Dividenden Teil Teil des steuerpflichti- 
des Reingewinns gen Reingewinns. Zur 
Vermeidung von Mehr- 
fachbelastungen desselben Kapitals und 
desselben Gewinns wird vergleichbar der 
Schweizer Regelung ein Beteiligungsabzug 
bei der Kapital- und der 
Anteilige Minde-  Ertragssteuer gewáhrt. 
rung der Steuer 
Dieser Beteiligungsabzug 
führte allerdings nicht in allen Fällen zu einer 
vollständigen Vermeidung einer Mehrfachbe- 
lastung; wurden in einem Jahr beispielsweise 
zwar Beteiligungsgewinne 
Keine systemati- erzielt, aber insgesamt 
sche Entlastung ein Verlust erwirtschaftet, 
blieb er vollständig ohne 
Wirkung. 
  
  
Freistellung (Steuerreform) 
Die Freistellung von Dividenden und Kapi- 
talgewinnen erfolgt nach der Steuerreform 
auf Bemessungsgrund- 
lagenebene. Gewinne, Freistellung bei 
die aus Dividenden | Cewinnermittlung 
oder der Veräusserung 
von Anteilen an anderen Verbandspersonen 
erzielt werden, sind nicht Bestandteil des 
steuerpflichtigen Gewinns. 
Kostenabzug 
Kosten, die in Zusam- bleibt möglich 
menhang mit der Betei- 
ligung stehen, wie beispielsweise Refinanzie- 
rungskosten, sind gleichwohl abzugsfähig. 
Dadurch wird einerseits eine wirtschaftliche 
Doppelbelastung dessel- 
ben Gewinns vermieden Verhinderung 
und andererseits die Ein- der Doppel- 
belastung 
malbelastung des Mark- 
teinkommens systema- 
tisch sichergestellt. 
  
  
Infobox: Gruppenbesteuerung 
Durch die Steuerreform führt Liechtenstein ein modernes Gruppen- Steuerliche Neutralität 
besteuerungssystem ein. Das Ziel von Gruppenbesteuerungssyste- der Konzernbildung 
men liegt darin, die Konzernbildung (Betrieb eines Unternehmens 
durch mehrere rechtlich selbständige Gesellschaften, regelmässig 
in verschiedenen Ländern) steuerlich neutral zu gestalten. Einer- 
seits verlangt dies die Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbelas- Vermeidung der 
tungen bei der Ausschüttung konzerninterner Gewinne (vgl. Info- Doppelbelastung 
box: Gegenüberstellung Holdingbesteuerung), andererseits ist 
dazu ein Ausgleich von Verlusten einzelner Konzerngesellschaften 
mit Gewinnen anderer nationaler und internationaler (EU/EWR/ 
CH) Konzerngesellschaften erforderlich. Ansonsten müsste das Un- Verlustverrechnung 
ternehmen Gewinne versteuern, obwohl es als Ganzes betrachtet innerhalb des Konzerns 
diese Gewinne nicht in dieser Höhe erwirtschaften konnte. Erzielen 
die betreffenden Tochtergesellschaften wieder Gewinne, erfolgt im 
  
Inland eine Nachversteuerung. 
  
  
 
	        

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