Rechtssicherheit
steuerlicher Rahmen-
bedingungen
Kontinuität
Investitionsneutralität
Intertemporale
Neutralität
Besteuerung nach
der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
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2.2. Wissenschaftliche Leitbilder
Traditionell attraktive Steuerpolitik und Planungssicherheit
Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über zwei wesentliche Elemente, die aus ökonomischer Sicht
Voraussetzung für eine erfolgreiche Steuerpolitik sind: Einerseits können attraktive steuerliche
Rahmenbedingungen im Land auf eine lange Tradition zurückblicken. Dies führt zu einer glaub-
haften Selbstbindung des Staates und damit zu einem Vertrauen der Unternehmen, Investoren und
Kapitalanleger in das Fortbestehen attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen. Auch aus diesem
Grund ist die unbedingte Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht eine Nebenbedingung der vorlie-
genden Steuerreformkonzeption.
Andererseits ist die bisherige Steuerpolitik durch ein hohes Mass an Kontinuität und damit Pla-
nungssicherheit geprägt. Das Vorhaben einer Steuerreform wird frühzeitig kommuniziert und kann
als eine langfristig angelegte Umsetzung eines konsistenten Politikziels erkannt werden. Die Wirt-
schaftssubjekte können sich in ihren Planungen daher auf die geänderten Rahmenbedingungen
einstellen. Somit bieten sich für das Fürstentum Liechtenstein weitgehend ideale Voraussetzungen,
um die Attraktivität des eigenen Standorts durch ein attraktives, an klaren wissenschaftlichen Leit-
bildern ausgerichtetes Steuersystem zu erhöhen.
Entscheidungsneutralität als zentrales Leitbild
Das zentrale Leitbild wissenschaftlicher Abhandlungen über Steuerreformen ist die Entscheidungs-
neutralität der Besteuerung. Dabei wird einerseits aus Allokationsaspekten eine Neutralität der Be-
steuerung hinsichtlich der Investitionsentscheidungen gefordert (Investitionsneutralität). Darüber
hinaus wird vor allem unter zeitlichen Aspekten eine Neutralität hinsichtlich der Konsum-Spar-Ent-
scheidung von Individuen gefordert (intertemporale Neutralität). Bei Unternehmen ist andererseits
über die Neutralität in Bezug auf Investitionsentscheidungen hinaus auch die Entscheidungsneu-
tralität der Besteuerung im Hinblick auf Finanzierungs-, Rechts- und Organisationsform- sowie
Gewinnverwendungsentscheidungen von zentraler Bedeutung.
Entscheidungsneutralität, Allokationseffizienz und Steuergerechtigkeit
Diese Forderungen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht an die Steuergesetzgebung gerichtet
werden, befördern aus volkswirtschaftlicher Sicht die Allokationseffizienz. Entscheidungsneutrale
Steuern erlauben den Wirtschaftssubjekten, ihre Entscheidungen von steuerlichen Aspekten unbe-
einflusst zu treffen. Auf funktionierenden Märkten führt dies regelmässig zu einer optimalen Allo-
kation der Produktionsfaktoren und damit zu positiven Effekten auf die wirtschaftliche Entwicklung.
Da Entscheidungsneutralität voraussetzt, dass gleiche Sachverhalte gleich besteuert werden, wird
insoweit auch die Forderung nach einer gerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leis-
tungsfähigkeit verwirklicht.
Nach derzeitigen Erkenntnissen der internationalen Steuerwissenschaften sind vollständig ent-
scheidungsneutrale Steuersysteme in der Realität nicht umsetzbar, da u.a. die Erfassung eines
„echten“ ökonomischen Gewinnes nicht möglich ist. Als beste Annäherung an dieses Ideal wird
derzeit die Konsumorientierung der Besteuerung angesehen. Dabei gibt es zwei Ansätze, dieses
Ziel zu erreichen: die Sparbereinigung und die Zinsbereinigung.