Volltext: Zukunft Steuerstandort Liechtenstein

FL Tax Roadmap 
Totalrevision 
Senkung der 
Steuersätze 
Lebenszeitliche 
Einmalbelastung 
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Systematische Beobachtung der internationalen Entwicklung 
Seit dem Jahre 2001 erfolgt eine systematische Beobachtung und Aufarbeitung der internationa- 
len Entwicklung des Steuerrechts. Dabei wurde untersucht, welche steuerrechtlichen Anpassungen 
notwendig sind, um die internationale Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstand- 
ortes und Finanzplatzes Liechtenstein aufrecht zu erhalten, und festgestellt, welche Entwicklungen 
im internationalen Steuerrecht für Liechtenstein relevant sind, um frühzeitig darauf reagieren zu 
können. Darauf aufbauend hat in den Jahren 2005 und 2006 eine vertiefte ökonomische und recht- 
liche Analyse und Bewertung dieser Entwicklungen und Vorschläge stattgefunden. 
Grundgedanken und Leitlinien 
Anfang 2007 hat die von der Regierung beauftragte Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Steuer- 
rechtsrevision ein Dokument erarbeitet, das die wesentlichen Grundgedanken und Leitlinien für 
eine Reform des liechtensteinischen Steuerrechts (FL Tax Roadmap) beinhaltet. Dieses wurde von 
der Liechtensteinischen Regierung im Februar 2007 verabschiedet und veröffentlicht. 
Zwischenbericht und Eckpunkte 
Hierauf aufbauend sowie auf der Grundlage eines Zwischenberichtes an die Regierung, den diese 
im Oktober 2007 positiv zur Kenntnis genommen hat, hat die Arbeitsgruppe Anfang 2008 die Eck- 
punkte für eine Reform des liechtensteinischen Steuerrechts erarbeitet, die von der Liechtensteini- 
schen Regierung im April 2008 verabschiedet und veröffentlicht wurden. 
Neues Steuersystem knüpft an bestehendes Steuergesetz an 
Die nunmehr vorliegende Steuerreformkonzeption knüpft an das bestehende liechtensteinische 
Steuergesetz an. Dieses wurde vor allem unter den Gesichtspunkten der internationalen Wettbe- 
werbs- und Leistungsfähigkeit sowie Attraktivität, der europarechtlichen, aber auch der verfas- 
sungsrechtlichen Konformität und der internationalen Kompatibilität, der Steuergerechtigkeit und 
der Steuertradition, der Entscheidungs-, aber auch der Aufkommensneutralität sowie der Einfach- 
heit und Transparenz konsequent fortentwickelt und auf eine grundlegend neue Basis gestellt. 
Dadurch wird auf der Grundlage der bisherigen liechtensteinischen Steuertradition die Zukunftsfä- 
higkeit und Attraktivität des Steuerstandortes Liechtenstein grundlegend und nachhaltig gesichert 
und darüber hinaus die Rechtssicherheit erhöht und das Steuergesetz vereinfacht. Dagegen stellt 
der Steuerreformprozess keine Reaktion auf ausländische Ereignisse mit steuerlichem Bezug des 
Jahres 2008 dar. 
2. Der Steuerstandort Liechtenstein 
im Steuerwettbewerb 
Die Notwendigkeit einer grundlegenden Steuerreform in Liechtenstein wird durch die Entwicklungen, 
die sich in den letzten Jahren in anderen europäischen Ländern ergeben haben, verdeutlicht. Dabei 
ist eine allgemeine Tendenz zur Senkung der Steuersätze zu verzeichnen. Einige Länder haben aber 
auch systematische Reformen unternommen, um im internationalen Steuerwettbewerb mithalten zu 
können. Besonders durch den EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder mit teilweise sehr 
niedrigen Steuersätzen ist dieser Wettbewerb innerhalb Europas erheblich verschärft worden. 
Die Steuerreform in Liechtenstein soll aber nicht nur als eine Reaktion auf ein verändertes inter- 
nationales Umfeld verstanden werden. Vielmehr folgt die vorliegende Steuerreformkonzeption mit 
dem Ziel einer lebenszeitlichen Einmalbelastung (insbesondere in der Form einer zinsbereinigten 
Einkommenssteuer) einem Leitbild, das wissenschaftlich international state of the art ist.
	        

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