auch am Wochenende geöffnet sind. Auch die deutschen Öffentlichen Bibliotheken
weisen einen Durchschnitt von ca. 36 Öffnungsstunden pro Woche auf und befinden sich
in der Abb. 17 an zweiter Stelle.
Die Abb. 18, die sich mit dem Anteil der Bevölkerung, der in einer Bibliothek
eingeschrieben ist, beschäftigt, zeigt auffallende Unterschiede auf. Deutschland liegt mit
7,68% hintenan. Monaco weist eine doppelt so hohe Quote an Bibliotheksnutzern auf,
Malta zählt wiederum eine doppelt so hohe Qute als Monaco. Der Anteil an
Bibliotheksnutzern in Andorra ist wieder um 8 Einheiten hóher als in Malta. Aus diesen
Zahlen können wir direkt auf die Akzeptanz dieser Bibliotheken seitens der Bevölkerung
schließen. Hier sollte allerdings nicht vergessen werden, dass ein Bürger auch Nutzer von
mehr als einer Bibliothek sein kann.
Im Bereich der Ausleihen pro Einwohner liegt Deutschland mit 4,08 Ausleihen weit
vorne. Malta und Monaco bewegen sich im Bereich von ca. 2 Ausleihen pro Einwohner.
Andorras Öffentliche Bibliotheken jedoch haben verhältnismäßig wenige Ausleihen
aufgezeichnet. Obwohl Andorra die meisten Bibliotheksnutzer im Verhältnis zu den
Einwohnern hat, werden die Bibliotheken selten im Rahmen einer Ausleihe genutzt.
Warum die Präsenznutzung überwiegt, konnte nicht ermittelt werden.
Ein Aspekt, der beim bisherigen Vergleich außer Acht gelassen wurde, ist die Art der
Trägerschaft. In den Zwergstaaten fehlt meist die verwaltungspolitische Ebene der
Kommunen zwischen Staat und Bibliotheken, insbesondere in Stadtstaaten wie Monaco.
In dieser Studie wurde beobachtet, dass der Staat viele Öffentliche Bibliotheken selbst
trägt und so eine Art Kontrollfunktion übernimmt. Dies hat oft Auswirkungen auf das
Personal und Bestand. Staatlich getragene Öffentliche Bibliotheken wiesen oft höhere
verwertbare Ressourcen, mehr hauptamtliches Personal und somit höhere Öffnungszeiten
auf. Malta, das über ein landesweites Bibliotheksgesetz verfügt, dessen Anfänge
höchstwahrscheinlich aus der britischen Besatzungszeit stammen, besitzt viele
Gemeinden und entsprechend viele Gemeindebibliotheken. Der Staat darf und kann
diesen Bibliotheken zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn die Kommunen diese
Hilfe annehmen möchten.
Die Verstaatlichung eines Bibliothekssystems macht es einfacher, ein homogenes
Bibliotheksnetz zu erstellen. Die Gefahr in diesem System besteht darin, dass die
Regierung (Exekutive) die Möglichkeit hat, den Öffentlichen Bibliotheken den Erwerb
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