Volltext: Der Stellenwert des öffentlichen Bibliothekswesens in den Zwergstaaten Europas

bibliothekarische Dachverband Bibliothek und Information Deutschland (BID), 
der den Verein Deutscher Bibliothekare e. V. (VDB), den Berufsverband 
Information Bibliothek (BIB), den Deutschen Bibliotheksverband (DBV) und 
andere Kultureinrichtungen umfasst. ? 
Der internationale Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Ausland ist ein 
wichtiger Aspekt der Bibliotheksarbeit. Der internationale bibliothekarische 
Dachverband IFLA (International Federation of Library Associations) vereint die 
Bibliotheksverbände und bibliothekarischen Einrichtungen aus dem Ausland. Auf 
europüischer Ebene vereint die EBLIDA (European Bureau of Library, 
Information and Documentation Associations) alle Bibliotheksverbánde Europas 
und vertritt sie vor dem Europarat, der Europáischen Kommission und dem 
Europaparlament. Die EBLIDA veróffentlicht Publikationen zu verschiedenen 
bibliothekarischen Themengebieten und vertritt die Interessen der beteiligten 
Einrichtungen in Politik und Gesellschaft.'* 
2.2.2 Quantitative Indikatoren 
Finanzierung: 
Um ihren zahlreichen Aufgaben gerecht zu werden, sollte den Öffentlichen 
Bibliotheken ein ausreichendes Budget für die Organisation von Veranstaltungen, 
den Erwerb von Medien und Mobiliar, Offentlichkeitsarbeit, Personal, 
Sonderausgaben etc. zur Verfügung stehen. Natürlich obliegt die Aufteilung des 
Budgets den Bibliotheken selbst, jedoch sollte der Träger ihnen Jährlich eine 
angemessene Summe garantieren. Daher gelten die Geldmittel, die die Träger der 
Offentlichen Bibliotheken eines Landes in diese Bibliotheken investieren, als 
wichtiger Indikator für diese Studie. Daher wurde hier einerseits das jährliche 
  
Budget in Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und andererseits das 
Jährliche Budget pro Einwohner mit einbezogen. In Fällen, wo das Budget in 
  
Personalaufwand, Mobiliaraufwand u. À. aufgeteilt ist, wird das Gesamtbudget 
berücksichtigt. Es sollte noch gesagt werden, dass das Budget ausreichen sollte, 
  
13 Vgl. Ebd., S. 74. 
14 Vgl. Ebd., S. 85-88.
	        

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