Volltext: Rapport national [Deutsch]

sondere $ 57) unter Hinweis auf Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofes® bestitigt wurde. 
Insoweit diese Rechtsprechung klar ist und/oder das anzuwendende EWR-Recht keine Zwei- 
fel offen lässt, verzichtet der Staatsgerichtshof allerdings auf die Vorlage des Falles an den 
EFTA-Gerichtshof? zwecks Erstattung eines Gutachtens.” 
d) andere völkerrechtliche Instrumente auf internationaler Ebene? 
Wie erwähnt verleihen gemäss Art. 15 Abs. 2 StGHG neben der EMRK auch Übereinkom- 
men wie 
* der Internationale Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rech- 
te (lit. b), 
* das Internationale Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder 
Form von Rassendiskriminierung (lit. c), 
* das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Dis- 
kriminierung der Frau (lit. d) und 
* das Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, un- 
menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (lit. e), 
den verfassungsmässig gewährleisteten Rechten gleichsam ebenbürtige Rechte.! 
Von diesen Übereinkommen gibt es lediglich einerseits zum Rassendiskriminierungsüberein- 
kommen und andererseits zum UNO-Pakt II vereinzelte Judikatur des Staatsgerichtshofes. " 
  
6s Entscheidung des EFTA-Gerichtshofes vom 17. Dezember 2010, Rechtssache E-5/10 = LES 2010, S. 5 mit 
Kommentar von Manfred Walser; siehe hierzu auch Philipp Lennert/Daniel Heilmann, Die Auslegung der aktori- 
schen Kaution im Lichte des Allgemeinen Europáischen Diskriminierungsverbotes in Art. 4 des Abkommens zum 
Europáischen Wirtschaftsraum: Besprechung Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 17. Dezember 2010, Rechtssa- 
che E-5/10, LIZ 2011, 25 — 28; Christian Kohler, Liechtenstein, cautio iudicatum solvi und Lugano- 
Übereinkommen: No End of a Lesson?, Jus & News 2/2011, 153 ff. 
% Die liechtensteinischen Gerichte sind (lediglich) berechtigt, bei Zweifeln über die Auslegung des EWR-Rechts 
den EFTA-Gerichtshof um ein Gutachten zu ersuchen (vgl. Art. 34 des Abkommens 
zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehórde und eines Gerichtshofes, LGBI. 1995 
Nr. 72). 
? Vgl. etwa StGH 2006/76, Erw. 5; StGH 2011/123, Erw. 3.1; StGH 2011/177, Erw. 5. 
7 Dazu näher Peter Bussjäger, Beschwerde, S. 867. 
7 Siehe zum Rassendiskriminierungsübereinkommen StGH 2005/89 = LES 2007, 411 (412); StGH 2008/67; StGH 
2011/203, www.gerichtsentscheide.li und zum UNO-Pakt Il etwa StGH 2009/79 + 80; StGH 2011/32, 
www.gerichtsentscheide.li; SGH 2011/80, www.gerichtsentscheide.li; StGH 2011/81, 
www.gerichtsentscheide.li; StGH 2012/21; StGH 2012/100, www.gerichtsentscheide.li; StGH 2012/130 und 
StGH 2013/11, www.gerichtsentscheide.li.
	        

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