Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
22.4.2. Von der Liechtensteinischen Landesbibliothek an das Landemuseum 
zu übergebende Medien 
Folgende Medien werden an das Landesmuseum übergeben: 
Zusätzliche Exemplare von Postkarten und Ansichtskarten (wenn LiLB bereits zwei Exempla- 
re hat). 
Kartografische Wandkarten, die zu gross für den Kartenschrank der LiLB sind. 
22.4.3. Von der Liechtensteinischen Landesbibliothek nicht gesammelte Me- 
dien 
Folgende Medien sammelt die LiLB nicht (bzw. mehr): 
Werke ohne Liechtenstein-Bezug, deren Urheberschaft und Verlag ausländisch sind, und bloss 
im FL gedruckt wurden (vgl. Wäspi et al. 2010, S. 7). 
Bücher mit unbedruckten Seiten (Vakatbücher, Blankbooks), auch wenn ein bedruckter Um- 
schlag, Titelblatt oder Impressum vorhanden ist (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Rechenstábe (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Plastische Landschaftsmodelle (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Drehscheiben (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Globen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Ausländische Schulbücher, die in Schulen im FL Verwendung finden oder fanden, ansonsten 
aber keinen Liechtenstein-Bezug aufweisen. 
Patentschriften (bis vor drei Jahren wurden Patentinformationen auf CD-ROM und DVD- 
ROM gesammelt und bereitgestellt. Da diese Informationen mittlerweile alle kostenlos online 
zugänglich und im Gegensatz zu den CD- und DVD-ROM tagesaktuell sind, sammelt die 
LiLB keine Patentinformationen mehr (mündliche Auskunft von Lino Pinardı 05.02.2014). 
Werke, die überwiegend handschriftlich vervielfältigt sind (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Literaturtapeten (vgl. Matthias et al. 2009, S. 16). 
Teil-Vorabdrucke, Leseproben, Leseexemplare, Prüfauflagen, Demonstrationsversionen (vgl. 
Matthias et al. 2009, S. 23). 
Medienwerke mit neuen, aufgeklebten, überklebten, eingestempelten Verlags- oder ISBN- 
Angaben sowie mit solchen auf Schutzumschlag oder Buchbinde, sofern die ursprüngliche 
Ausgabe abgeliefert wurde (vgl. Matthias et al. 2009, S. 24). 
Die seit 2013 in elektronischer Form erschienen Gesetze im PDF-Format? 
  
8 Die Liechtensteinischen Gesetze sind unter www.gesetze.li einsehbar. Seit dem 1. Januar 2013 werden 
Rechtsvorschriften ausschliesslich elektronisch authentisch kundgemacht. Das unter www.gesetze.li angebotene 
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