Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
- Von Verlagen veröffentlichte Sprechtonträger mit thematischem Liechtenstein-Bezug. 
-  Mikroform-Ausgaben von Liechtensteiner Zeitungen sowie von Monografien, welche nicht im 
Bestand der LiLB sind. 
-  Mikroform-Ausgaben, die erkennbar spáter als die inhaltsgleichen Papierausgaben im selben 
Verlag erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 21). 
-  Onginalausgaben, die nur auf Mikroform erháltlich sind (vgl. Jauslin 2002, S. 2). 
- Veröffentlichte Filme von Liechtensteiner Medieninhabern gemáss Liechtensteinischem Me- 
diengesetz Art. 1, Absatz 1 a) (vgl. (Fürstentum Liechtenstein 27.09.2005, S. 1). 
- Von Laechtenstemer Urhebern (z.B. Gemeinden) herausgegebene kartografische Werke (Ge- 
meindekarten, Strassenkarten, Ortskarten). 
- Geografische Karten wie Luftbilder und Panoramen, wenn die Publikationen zur Verbreitung 
bestimmt sind (vgl. Jauslin 2002, S. 2). 
- Sammelordner und dergleichen, Jahrgangstitelblätter, Inhaltsverzeichnisse und Register zu 
Medienwerken, die fortlaufend erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 25). 
-  Amtsdrucksachen, ? sofem sie keine Verschlusssachen sind oder ausschliesslich für den 
Dienstgebrauch bestimmt sind, wenn sie nicht ausschliesslich amtlichen Inhalt besitzen, son- 
dern z.B. Kulturinformationen, geschichtliche oder fachliche Teile enthalten oder ganz aus 
solchen bestehen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 26). 
- Sammelbàánde von Protokollen, die zur Verbreitung bestimmt sind (vgl. Matthias et al. 2009, S. 
26). 
- Protokolle und Berichte von staatlichen Stellen, die zur Verbreitung bestimmt sind. 
- Anträge an staatliche Stellen, die zur Verbreitung bestimmt sind. 
-  Gesamtkataloge von liechtensteinischen Verlagen. 
-  Mitarbeiterzeitschriften bzw. Werkzeitschriften von Firmen und Organisationen (vgl. Matthias 
et al. 2009, S. 33). 
- Pressespiegel der Stelle Information und Kommunikation der liechtensteinischen Regierung. 
-  Gescháfts- und Jahresberichte von bedeutenden Unternehmen, von Banken, von Organisatio- 
nen (z.B. Liechtensteinisches Rotes Kreuz oder Liechtensteiner Blasmusikverband) und gros- 
sen Vereinen (z.B. Fussballclub Vaduz). 
-  Fortlaufende Publikationen politischer Parteien und Gewerkschaften (vgl. Jauslin 2002, S. 4). 
- Übersetzungen von liechtensteinischen Original-Publikationen in andere Sprachen. 
- Nicht deutschsprachige belletrisusche Bücher, Hórbücher und E-Books in englischer, franzó- 
sischer, italienischer oder spanischer Sprache, bei denen Liechtenstein ein wichtiger Ort der 
Handlung ist und mindestens vier Seiten einen substantiellen Liechtenstein-Bezug aufweisen 
  
?5 Amtsdrucksachen sind Medienwerke mit ausschliesslich amtlichem Inhalt, die von Behórden und Dienststel- 
len des Bundes, der Lánder, der Kreise, der Gemeinden oder Gemeindeverbánde herausgegeben (verlegt) werden 
oder in deren Auftrag erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 26). 
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