Masterarbeit Beat Vogt
- Von Verlagen veröffentlichte Sprechtonträger mit thematischem Liechtenstein-Bezug.
- Mikroform-Ausgaben von Liechtensteiner Zeitungen sowie von Monografien, welche nicht im
Bestand der LiLB sind.
- Mikroform-Ausgaben, die erkennbar spáter als die inhaltsgleichen Papierausgaben im selben
Verlag erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 21).
- Onginalausgaben, die nur auf Mikroform erháltlich sind (vgl. Jauslin 2002, S. 2).
- Veröffentlichte Filme von Liechtensteiner Medieninhabern gemáss Liechtensteinischem Me-
diengesetz Art. 1, Absatz 1 a) (vgl. (Fürstentum Liechtenstein 27.09.2005, S. 1).
- Von Laechtenstemer Urhebern (z.B. Gemeinden) herausgegebene kartografische Werke (Ge-
meindekarten, Strassenkarten, Ortskarten).
- Geografische Karten wie Luftbilder und Panoramen, wenn die Publikationen zur Verbreitung
bestimmt sind (vgl. Jauslin 2002, S. 2).
- Sammelordner und dergleichen, Jahrgangstitelblätter, Inhaltsverzeichnisse und Register zu
Medienwerken, die fortlaufend erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 25).
- Amtsdrucksachen, ? sofem sie keine Verschlusssachen sind oder ausschliesslich für den
Dienstgebrauch bestimmt sind, wenn sie nicht ausschliesslich amtlichen Inhalt besitzen, son-
dern z.B. Kulturinformationen, geschichtliche oder fachliche Teile enthalten oder ganz aus
solchen bestehen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 26).
- Sammelbàánde von Protokollen, die zur Verbreitung bestimmt sind (vgl. Matthias et al. 2009, S.
26).
- Protokolle und Berichte von staatlichen Stellen, die zur Verbreitung bestimmt sind.
- Anträge an staatliche Stellen, die zur Verbreitung bestimmt sind.
- Gesamtkataloge von liechtensteinischen Verlagen.
- Mitarbeiterzeitschriften bzw. Werkzeitschriften von Firmen und Organisationen (vgl. Matthias
et al. 2009, S. 33).
- Pressespiegel der Stelle Information und Kommunikation der liechtensteinischen Regierung.
- Gescháfts- und Jahresberichte von bedeutenden Unternehmen, von Banken, von Organisatio-
nen (z.B. Liechtensteinisches Rotes Kreuz oder Liechtensteiner Blasmusikverband) und gros-
sen Vereinen (z.B. Fussballclub Vaduz).
- Fortlaufende Publikationen politischer Parteien und Gewerkschaften (vgl. Jauslin 2002, S. 4).
- Übersetzungen von liechtensteinischen Original-Publikationen in andere Sprachen.
- Nicht deutschsprachige belletrisusche Bücher, Hórbücher und E-Books in englischer, franzó-
sischer, italienischer oder spanischer Sprache, bei denen Liechtenstein ein wichtiger Ort der
Handlung ist und mindestens vier Seiten einen substantiellen Liechtenstein-Bezug aufweisen
?5 Amtsdrucksachen sind Medienwerke mit ausschliesslich amtlichem Inhalt, die von Behórden und Dienststel-
len des Bundes, der Lánder, der Kreise, der Gemeinden oder Gemeindeverbánde herausgegeben (verlegt) werden
oder in deren Auftrag erscheinen (vgl. Matthias et al. 2009, S. 26).
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