Masterarbeit Beat Vogt
e Das Sammeln der aktuellen Literatur- und Medienproduktion eines Bundeslandes oder ei-
ner Region meist auf der Basis des Pflichtexemplarrechts sowie das Sammeln der Publikationen,
die über das jeweilige Gebiet ausserhalb seiner Grenzen erscheinen. Hinzukommt die laufende
Dokumentation in einer Landes- oder Regionalbibliographie.
e Die Erschliessung und Präsentation der kulturellen Überlieferung für eine breite Óffentlich-
keit. Das heisst konkret die Konzeption und Durchführung eines auf die Region bezogenen und
auf die regionalkundlichen Bestände gestützten kulturellen Programmes, um die spezifischen geis-
tigen, künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen der Region darzustellen.
16.2. Landesbibliotheken in Osterreich
In der heutigen Republik Osterreich bestehen in folgenden Bundesländern Landesbibliotheken: in
Wien, in Sankt Pölten für Niederösterreich, in Eisenstadt für das Burgenland, in Graz für die Steier-
mark, in Bregenz fiir Vorarlberg und als jiingstes Kind seit 1998 - hervorgegangen aus élteren Biblio-
thekssammlungen — in Linz für Oberôsterreich. In Sankt Pölten, Bregenz und Eisenstadt gibt es keine
Universität und damit keine Universitätsbibliothek. In den österreichischen Bundesländern, in denen
es keine LB gibt, fällt die Aufgabe der Landesbibliotheken den Universitätsbibliotheken zu. In den
Bundesländern Salzburg, Tirol und Kärnten ist dies der Fall und spiegelt sich auch im Bundesgesetz
über die Pflichtabgaben von Publikationen wider. In jedem Bundesland erhalten die Universitätsbib-
liothek und — wenn vorhanden - die LB die jeweiligen Pflichtexemplare, während die ÖNB aus ganz
Ósterreich die Ablieferungsstücke erhált. Angebotspflicht besteht weiter für die Administrative Biblio-
thek des Bundeskanzleramtes in Wien und die Parlamentsbibliothek. Im ósterreichischen Medienge-
setz sind im $ 43 all diese Bibliotheken in extenso aufeelistet.
Die Hauptaufgabe der Landesbibliotheken besteht nach ihrem Selbstverstándnis, aber auch entspre-
chend dem Auftrag der jeweiligen Landesregierung, in der móglichst lückenlosen Sammlung aller in
diesem Bundesland erscheinenden Publikationen, die dauernd aufzubewahren sind. Unter diese Publi-
kationen fallen nicht nur Bücher, sondern auch sámtliche Druckwerke wie Gemeindenachrichten,
Pfarrblätter, Jahresberichte aller Institutionen, Gescháftsberichte von Banken und Firmen usw.
Die Landesbibliotheken sehen sich daher als wissenschaftliche Bibliothek, wobei auch der Belletristik
ein grosser Raum gewährt wird, als Bibliothek für alle Ämter der jeweiligen Landesregierung, also als
Behörden- und Amtsbibliothek, und als Bibliothek des Landes mit einem umfassenden Sammelauftrag.
Darüber hinaus versuchen die Landesbibliotheken möglichst lückenlos, soweit wie möglich auch Pub-
likationen ausserhalb des jeweiligen Bundeslandes mit Bezug auf das Bundesland, zu erfassen und zu
erwerben. Weiters erarbeiten die Landesbibliotheken eine Bibliographie unselbständig erscheinender
Publikationen aus dem Bundesland und von ausserhalb, wenn sie thematisch das Bundesland betreffen.
Dieser vorgegebene Anspruch eines umfassenden Sammelauftrages wird durch das jeweilige Ankauf-
budget konterkanert (vgl. Desput 2000, S. 433-435).
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