Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
1. Es lässt sich nicht vorhersagen, welche Dokumente in Zukunft wertvoll für die Forschung 
sind. 
2. Die digitale Archivierung wird täglich günstiger. 
3. Das ungefilterte Harvesting spart im Vergleich zu einer manuellen Selektion Personal- 
kosten. 
4. Benutzer des Internet-Archivs können Dokumente mittels Freitext finden. 
14. Elektronisches Pflichtexemplar 
Beger (2000, S. 40—41) befasst sich mit der Thematik des elektronischen Pflichtexemplars und betont, 
dass der Sammelauftrag vóllig unberührt von dem Trager, auf dem sich das Produkt geistigen Schaf- 
fens befindet, wahrgenommen werden muss. Nicht das Medium selbst, sondern der Inhalt steht im 
Mittelpunkt des Sammelauftrags. 
Laut Rustad (2005, S. 2) 1st Norwegen eines der ersten Lánder der Welt, dessen gesetzliche Pflichtab- 
gabe auch digitale Dokumente mitbeinhaltet. Denn gemáss dem Pflichtabgabesetz von 1990 sind trà- 
gerunabhángig alle allgemein verfügbaren Informationen zu sammeln. 
Gatenby (2002, S. 3) nennt folgende Gründe für die elektronische Pflichtabgabe: 
legal deposit would: 
e strengthen the legitimacy of the claim that online publications are an important component of 
a nations’ documentary heritage; 
e provide a legal underpinning to our collecting role that would enable us to collect any im- 
portant online publication without the permission of the publisher; 
e provide a more efficient and reliable framework for the Library and publishers to work within 
(as for print publications); and 
e overcome access constraints inherent in copyright law. 
Major benefits that would result from applying legal deposit to online publications would be 
that more resources of national significance would be saved, known about and available for 
use into the future; and more cost-efficient and effective work procedures would be possible 
for both publishers and the Library.” 
Laut Chalmers (1997, S. 48—49) gilt es, die Sammelrichtlinien und die Indexierungsprozeduren lau- 
fend genau zu überprüfen, um sich den neuen Herausforderungen digitaler Publikationen zu stellen. 
Dementsprechend ist die Ablieferungspflicht von elektronischen Medien bereits durch einschlägige 
Novellierungen der Pflichtexemplargesetze in verschiedenen Lindern geregelt worden (vgl. Beger 
2000, S. 40-41). Cordereix (2008, S. 2-6) schildert, wie Frankreich die Pflichtabgabe durch das Ge- 
setz 1992 auf elektronische Publikationen und mit dem elektronischen Pflichtabgabegesetz 2006 auf 
das Webseitensammeln ausgeweitet hat. Poynder (2004, S. 28) benchtet über den damaligen Stand in 
Deutschland, Finnland, Norwegen, Dánemark und Neuseeland. Wiggins (2006, S. 71-72) informiert, 
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