Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
Mason (2007, S. 198-215) hebt hervor, dass trotz der Flexibilität beim digitalen Sammeln deren Lang- 
zeitarchivierung Stabilität benötigt und dass die Langzeitarchivierung Entscheidungen über die Aus- 
wahl des Sammelguts erfordert. 
Kavéié-Colié (2002, S. 5-6) weist auf das Spannungsverhältnis zwischen Langzeitarchivierung von 
elektronischen Publikationen und dem Urheberrecht hin. Migration und Emulation verstossen gegen 
das Urheberrecht, sofern keine Erlaubnis der Urheber vorliegt. 
10. Zugang zu analogem Sammelgut 
Unter Ludwig XIV. und Ludwig XV. war die königliche Bibliothekssammlung nur wenigen privile- 
gierten Gelehrten vorbehalten (vgl. Le Roy Ladurie 1995, S. 239). In Frankreich und Preussen sind die 
königlichen Bibliotheken im Laufe des 18. Jahrhundert öffentlich zugänglich gemacht worden (vgl. 
Vitiello 2001, S. 271—272). 
Die DNB ist eine Prásenzbibliothek, da sie ihren Bestand einerseits der Öffentlichkeit verfügbar zu 
machen hat, andererseits diesen so gut wie móglich schützen soll (vgl. Sálzer 2012b, S. 37). Indem die 
Bestände direkt vor Ort im Lesesaal benutzt werden können, ist eine hohe Verfügbarkeit der Literatur 
sowie ein erforderter Bestandesschutz gewáhrleistet (vgl. Die Deutsche Bibliothek 1999, S. 20). Nach- 
lásse und Sammlungen kónnen nur nach Voranmeldung benutzt werden. Denn diese Bestánde sind 
gesondert aufbewahrt. Für die Benutzung gelten besondere Zusátze zur Benutzungsordnung (vgl. Die 
Deutsche Bibliothek 1991, S. 30). Beger (2000, S. 46-47) beleuchtet rechtliche Aspekte der Prásenz- 
nutzung. 
Auch die polnische NB ist eine Prásenzbibliothek (vgl. Klossowski 1994, S. 115). 
Die Sammlungen des Deutschen Musikarchives halten jeden Musikdruck und jeden Musiktonträger, 
ausser sehr kostbare oder zerbrechliche Stücke, für die Benutzung vor Ort bereit (vgl. Die Deutsche 
Bibliothek 1991, S. 11 und 40). Neben der persónlichen Bereitstellung ist auch der direkte (selbstándi- 
2e) Zugriff über den Katalog móglich: Rund 15 000 CDs hat das Musikarchiv bereits auf einen Server 
spielen lassen. Jeden Tag kommen 500 weitere hinzu (vgl. Sálzer 2012a, S. 27-29). 
In seiner Eingabe von 1891 zur Gründung der SNB hatte Staub bloss eine Einsicht an Ort vorgeschla- 
gen. Das Bibliotheksreglement vom 19. Márz 1900 hingegen sah eine generelle Gratisausleihe für 
sámtliche Bürger vor. Darin unterscheidet sich die SNB von den Gebráuchen vieler übriger NBs (vgl. 
Surchat 1995, S. 30-31). Die SNB geht weit über die üblichen Gepflogenheiten einer NB hinaus, in- 
dem sie traditionellerweise für alle offensteht und die Grosszahl ihrer Werke in alle Landesteile und 
ins Ausland ausleiht (vgl. Allemann 1995, S. 114). 
Die SNB soll die Helvetica nicht nur móglichst vollstándig sammeln, erwerben, erschliessen, systema- 
tisch geordnet aufbewahren und für die Zukunft erhalten, sondern sie soll ihren Sammlungsbestand 
dem interessierten Publikum zur Verfügung stellen, zugänglich machen und ausleihen (vgl. Allemann 
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