Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
Privatbibliotheken regionaler Persönlichkeiten und vieles mehr“. Gemeinsam ist allen Sammelobjek- 
ten dieser Art das Besondere. Häufig handelt es sich um Rara, oft sogar um Unikate, die die Aura des 
Alleinstellungsmerkmals umgibt. Luck (1995, S. 123) informiert, um was es im Sprachgebrauch der 
SNB bei den Sondersammlungen handelt kónnte. Luck (1995, S. 120) unterstreicht die Vielfáltigkeit 
der Sondersammlungen der SNB und nennt verschiedene Beispiele von. Unterscheidungskriterien: 
Format, Sachwert, Alter, Bindeart, Erwerbungsart, Materialart oder Art der Zugänglichkeit für das 
Publikum. Surchat (1995, S. 33) erwähnt die Anschaffung zahlreicher Fonds und Sondersammlungen 
der SNB bis 1931. 
Luck (1995, S. 125-126) fasst Deposita als Spielart der Sondersammlung auf. Er weist darauf hin, 
dass Deposita den Bibliotheken betráchtliche Investitionen an Raum, Zeit und Personenjahren abver- 
langt. Laut Luck (1995, S. 128-129) ist bei der SNB nur eine Sondersammlung, námlich diejenigen 
der Tonträger, ausgelagert. Diese sind in der Fonoteca nazionale svizzera in Lugano deponiert. Der 
Trend bei Spezialbibliotheken und Spezialsammlungen des Bundes oder von Stiftungen láuft nicht in 
Richtung Auslagerung, sondem eher in Richtung Annáherung an die SNB. 
Die BNF hat Sonderabteilungen zu Fotos, Münzen, Manuskripte, Druckfahnen, Landkarten, Musik- 
drucke und Kunst (vgl. Le Roy Ladurie 1995, S. 239 und 248). 
Gemäss Christiansen (2011, S. 304) befindet sich in der Musiksammlung der NB von Norwegen auch 
Instrumente und Gegenstände nebst Postern, Büchern und Periodika. 
6.1.1. Nachlässe 
Definitionen von Nachlass findet man bei Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz 
(1967, S. 9) und Dachs (1970, S. 14-15). Denecke (1981, S. X) differenziert und beschreibt verschie- 
dene Formen von Nachlássen: Nachlàsse 1m eigentlichen Sinn, Teilnachlässe (bzw. Splitternachlásse) 
und Kryptonachlässe. Dorfmüller et al. (1997, S. 142) erklären einen Nachlass als schriftliche Hinter- 
lassenschaften einer Person, bestehend aus Manuskripten, Arbeitspapieren, Korrespondenzen, oft an- 
gereichert durch Bild- und anderes Dokumentationsmaterial sowie durch einzelne Druckschriften. Er 
wird meist als geschlossener Bestand verwaltet, unter Umstánden auch vereint mit der Privatbibliothek 
des Nachlassers. Gemáss Denecke (1969, S. VII) bilden Nachlàsse unter den Manuskripten eine eige- 
ne Gattung. 
Laut Syré (2009, S. 13-14) gehóren Nachlásse in die Hand von Fachleuten, egal ob Archivare oder 
Bibliothekare. Gemáss Dachs (1970, S. 16) gehórt es zur Pflicht von Bibliotheken, abgesprengte 
Nachlassteile, die auf dem Markt auftauchen, zu erwerben. Herkenhoff (2009, S. 48) fordert, dass 
Landesbibliotheken individuelle Erwerbungsprofile in Bezug auf Nachlásse entwickeln. 
Hellfaier (2009, S. 37) zitiert den früheren Direktor der Universitáts- und Stadtbibliothek Kóln, Wer- 
ner Krieg, der das Sammeln von Nachlássen von Persónlichkeiten aus der Region als Landesbiblio- 
theksaufgabe ansieht. Hellfaier (2009, S. 38-40) liefert eine Zwólf-Punkte-Argumentation, weshalb 
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