Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
Zu den Raetica gehören Bücher, Broschüren, Zeitschriften (z.B. Terra Grischuna, Bündner Jägerzei- 
tung, Biindner Jahrbuch, Biindner Kalender, Pfarrblitter, Calender Romontsch, Almanaco dei Grigio- 
nitaliani), Zeitungen (z.B. Bündner Zeitung, Bündner Tagblatt, Davoser Zeitung, Aroser Zeitung, 
Gasetta Romontscha, Fögl Ladin), Karten und Pläne sowie Plakate (z.B. von Ausstellungen, Musikfes- 
ten, Theateraufführungen), Musiknoten und Tonträger. 
Klein-Raetica sind kleinere Drucksachen, wie Konzertprogramme, Flugblätter, Abstimmungsmaterial, 
Theaterprogramme, Programme von Fasnachtsumzügen, Ausstellungen von industriellen Betrieben, 
Buchprospekte usw. (vgl. Kantonsbibliothek Graubünden 1983, S. 6-7). 
Die Bibliothéque cantonale et universitaire Lausanne (1987, S. 9) fasst den Sammelauftrag der KB 
Waadt folgendermassen zusammen: ,,Son róle, on l'a dit, c'est le recensement et l'analyse de toutes les 
publications concernant le canton de Vaud sous ses aspects les plus divers, des origines à nos Jours“. 
Laut Lugon (2003, S. 215) lassen sich die Sammlungen regionaler Publikationen der Mediathek Wal- 
lis in zwei grosse Kategorien unterteilen: 
e die Vallesiana, also die Bestánde, die hinsichtlich Verfasser, Mitarbeiter, Thema, Druckerei 
oder Verlag einen unmittelbaren Bezug zum Wallis haben; 
e die Bestände der Reserve, die zur Hauptsache aus alten Büchersammlungen von Walliser Fa- 
milien stammen und durch Schenkung, Vermáchtnis oder Kauf in die KB gelangten. 
Bei den Vallesiana ist die Mediathek Wallis bestrebt, móglichst umfassende Sammlungen von Publi- 
kationen und Druckerzeugnissen jeder Art und Bestimmung anzulegen. 
7. Sammelrichtlinien 
Sammelnchtlinien konkretisieren den jeweiligen Sammelauftrag, ergánzen Bibliotheksgesetze und 
etwaige Verordnungen ,und definieren so prázise wie móglich, welche Veróffentlichungen in den 
Bestand der Bibliothek gehören“ (Sálzer 2012b, S. 37). Sie treffen weitere, mehr oder weniger formale 
Festlegungen, die zu einem móglichst reibungsarmen Vollzug des Erwerbungsgescháfts beitragen. 
Leskien (2010, S. 67) nennt einige Beispiele für die SDD. Mittler (1995, S. 39) führt die Sammlungs- 
richtlinien der SDD detaillierter aus und beschreibt ausführlich Zeitsegmente, Sammlungsgegenstand 
sowie die physische Form der zu sammelnden Drucke. 
Gemàáss ihren Sammlungsrichtlinien sammelt die DNB laut Sálzer (2012b, S. 37) 
„alle seit 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke, im Ausland veröffentlichte deutsch- 
sprachige Medienwerke, im Ausland veröffentlichte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwer- 
ke in andere Sprachen, im Ausland veröffentlichte fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. 
Werke werden nicht nur in gedruckter Form gesammelt, sondern auch in Mikroformen, als Daten- 
träger oder als Netzpublikationen. Hinzu kommen spezielle Richtlinien für die Sondersammlungen. 
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