Masterarbeit Beat Vogt
3. Handhabung der Medien nach der Entfernung aus dem Freihandbereich, erstellt von Gyula Zsugan Gedeon Hidber im Juli 2013
Diese Zusammenfassung basiert auf der Semesterarbeit von Regula Trachsler (eingereicht im Juni 2009). Die von ihr ausgearbeiteten Kriterien wurden an der
Sitzung von 27. Juni 2013 von vobb, pili, vobe, vrul, zsgy auf einzelne Sachgebiete/Medienarten angewendet und angepasst.
Diese Richtlinien gelten nicht für die Liechtensteinensia.
Allgemeine Bemerkungen
Grundsátzlich kónnen alle im Freihandbereich aufgestellten Medien entweder ausgeschieden oder magaziniert werden. Die Entscheidung wird unter Berücksich-
tigung der unterstehenden Richtlinien von der Sachbearbeiterin / vom Sachbearbeiter getroffen. Es 1st ihre / seine Pflicht, den Bestand regelmássig zu pflegen und
zu bereinigen. Regelmássige Regalbereinigung sollte zweimal pro Jahr stattfinden.
Wird ein abgegriffenes, defektes Medium bei der Regalordnungsarbeit oder Ausleihe entdeckt, muss dies der Fachreferentin / dem Fachreferenten weitergegeben
werden.
Wenn ein Medium ausgeschieden wird, wird weder das Katalogisat, noch das Inhaltsverzeichnis oder das Exemplar gelóscht.
Es wird geklàrt, ob die Titelaufnahmen, welche nur ausgeschiedenen Exemplare aufweisen, den Statusfeld , SUPPRESSED*" erhalten.
Allgemeine Kriterien
Es muss berücksichtigt werden, welchen Wert ein Medium hat und welche Nutzung es generiert.
Ausleihzahlen: Deuten die Ausleihzahlen auf eine überdurchschnittlichen Nutzung hin, entscheidet man sich eher für das Magazinieren (falls der Titel nicht neu
bestellt wird).
Frühere Auflagen: Ist ein Medium in mehreren Auflagen vorhanden, welche sich inhaltlich nur geringfügig unterscheiden, wird die neueste Auflage behalten
und die älteren — wenn es ohne grossen Aufwand móglich ist — ausgeschieden.
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