Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
h. 
Können die Bibliotheksbenutzerinnen und Bibliotheksbenutzer die 
Pflichtexemplare ausleihen? 
X 
Jahresberichte 
Keine Ausleihe, Benutzung im Lesesaal 
1 Exemplar 
Amtsdruckschriften 1-2 Exemplare 
Nur Amtsdruckschriften die für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse 
sind 
Amtsdruckschriften werden vom Staatsarchiv gesammelt 
Zeitungen 1 Exemplar 
Verlagsproduktion 2 Exemplare 
1x Ausleihe 
1x I 
  
Wie viele Pflichtexemplare sind nicht allgemein ausleihbar (weil sie 
beispielsweise in der Kulturgütersammlung sind)? 
  
Bauen Sie Reserven auf (Depotbibliothek mit mehreren Exemplaren 
einer Publikation)? 
  
Falls ja, gibt es eine Obergrenze der Stückzahl, die Sie pro Publikati- 
on in der Depotbibliothek aufbewahren? 
  
Wie behandeln Sie Nachlässe? 
Zuständig ist die Fachstelle Sammlungen. 
  
Werden Nachlässe im Magazin speziell gekennzeichnet? 
  
BIB 
Erschliessen Sie alles, was Sie sammeln, so dass es im Katalog er- 
sichtlich ist? 
  
Werden im Katalog die zu Ihrem geografischen Gebiet gemäss Sam- 
melauftrag gehórenden Titel in einem Feld bei der Katalogisierung 
besonders vermerkt? 
  
  
  
Welche Kategorien haben Sie dafür (z.B. Bibliografie, Belletristik, 
Landeskunde, Urheber, Verlag)? 
  
  
  
Katalogisate von Sangallensien werden in Feld 909 codiert: 
$$b  chg  Erscheinungsort Kanton St.Gallen (Verlag und Druckerei) 
$$c sg St gallisches Thema 
$$d  sgaut St. gallischer Autor (juristische und natürliche Personen) 
Neuerwerbungsliste feld 072 
sg0 = st. gallsiches Thema 
sgl = St. Gallischer Urheber 
sg2 = St. Gallischer Verlag, Druckerei 
sg3 = Belletristik mit St. Gallischem Inhalt 
  
  
209
	        

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