Masterarbeit Beat Vogt
h.
Können die Bibliotheksbenutzerinnen und Bibliotheksbenutzer die
Pflichtexemplare ausleihen?
X
Jahresberichte
Keine Ausleihe, Benutzung im Lesesaal
1 Exemplar
Amtsdruckschriften 1-2 Exemplare
Nur Amtsdruckschriften die für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse
sind
Amtsdruckschriften werden vom Staatsarchiv gesammelt
Zeitungen 1 Exemplar
Verlagsproduktion 2 Exemplare
1x Ausleihe
1x I
Wie viele Pflichtexemplare sind nicht allgemein ausleihbar (weil sie
beispielsweise in der Kulturgütersammlung sind)?
Bauen Sie Reserven auf (Depotbibliothek mit mehreren Exemplaren
einer Publikation)?
Falls ja, gibt es eine Obergrenze der Stückzahl, die Sie pro Publikati-
on in der Depotbibliothek aufbewahren?
Wie behandeln Sie Nachlässe?
Zuständig ist die Fachstelle Sammlungen.
Werden Nachlässe im Magazin speziell gekennzeichnet?
BIB
Erschliessen Sie alles, was Sie sammeln, so dass es im Katalog er-
sichtlich ist?
Werden im Katalog die zu Ihrem geografischen Gebiet gemäss Sam-
melauftrag gehórenden Titel in einem Feld bei der Katalogisierung
besonders vermerkt?
Welche Kategorien haben Sie dafür (z.B. Bibliografie, Belletristik,
Landeskunde, Urheber, Verlag)?
Katalogisate von Sangallensien werden in Feld 909 codiert:
$$b chg Erscheinungsort Kanton St.Gallen (Verlag und Druckerei)
$$c sg St gallisches Thema
$$d sgaut St. gallischer Autor (juristische und natürliche Personen)
Neuerwerbungsliste feld 072
sg0 = st. gallsiches Thema
sgl = St. Gallischer Urheber
sg2 = St. Gallischer Verlag, Druckerei
sg3 = Belletristik mit St. Gallischem Inhalt
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