Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
2.1. Gute Beziehungen mit Verlagen erleichtern die Erwerbung 
Dank der Bereitschaft der Verlage, ihre Medien unaufgefordert der NB abzugeben, findet ein ansehn- 
licher Teil der Publikationen den Weg dorthin, ohne dass die NB selbst einen Aufwand für die Erwer- 
bung zu betreiben braucht. Nicht nur deshalb ist es für NBs unabdingbar, eine gute Kooperation mit 
den Verlagen zu pflegen. Von einer funktionierenden Partnerschaft mit der NB profitieren auch die 
Verleger? und Autoren. Dies betont Byford (2002, S. 5), indem er auf eine Aussage von John Davies 
von der britischen Publishers Association zurückgreift: 
, there are good reasons of self-interest for publishers to support a national archive of print and 
electronic publications.’ Authors and publishers, especially those involved in academic and pro- 
fessional publishing share common interests such as long term research value to the nation and 
their material preserved in a stable and organised environment. The legal deposit libraries are 
ideally suited to realise those and other objectives.” 
In Deutschland gibt es ein schónes Bsp. für das Interesse von Verlegern an der Bibliothek: Buchhánd- 
ler und Verleger, bzw. deren Standesorganisation, der Bórsenverein des Deutschen Buchhandels, wa- 
ren massgebliche Initiatoren für die Entstehung der Deutschen Bücherei Leipzig (vgl. Ráuber 1999, 
S. 142). 
2.2. Pflichtabgabe als Aufgabe für Nationalbibliothek, Verleger sowie weiterer Stake- 
holder 
Byford behauptet, dass Verleger im Grossen und Ganzen die aspirativen Ideale der Pflichtabgabe un- 
terstützen und ihrer Abgabepflicht nachkommen (vgl. Byford 2002, S. 3). Eine nigerianische Studie 
über Faktoren bezüglich des Nichtbefolgens der Abgabepflicht nennt folgende vier dominante Fakto- 
ren: Fehlendes Bewusstsein; logistische Herausforderungen; Widerwille, die Pflicht zu erfüllen; man- 
gelnde Klarheit des Gesetzes (vgl. Nwagwu et al. 2011, S. 135-138). 
Urheber oder Verlage, die sich trotz Aufforderung weigern, ihre Produkte der NB abzugeben, kónnten 
theoretisch gebüsst werden. Doch dies wird in der Praxis kaum vollzogen. Anstatt wegen Unterlassung 
der Pflichtabgabe zu strafen, erweist sich eine Sensibilisierung der Autoren, Verleger und Buchhàndler 
als wirkungsvoller, mitunter durch wiederholtes Aufforder und Informieren sáumiger Abgabepflich- 
tiger in mündlicher oder schriftlicher Form. Hinweise auf fehlende Medien kommen oft auch von Le- 
sern, Autoren, anderen Bibliothekskatalogen, Auktionskatalogen, Buchhandelskatalogen oder Websi- 
tes von Verlagshäusern (vgl. Bakowska 2002, S. 15-16; Matovu et al. 2012, S. 4). 
  
* Ein Beispiel hierfür liefert die Koninklijke Bibliotheek, die niederlándische NB, mit ihrem offiziellen Digital- 
archiv von allen 1500 Elsevier Zeitschriften (vgl. van Trier 2002, S. 9). 
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