Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
b. | Betrifft Ihr Sammelauftrag auch Urheber, 
die in nicht in Ihrem Gebiet wohnen, aber 
aus ihrem Gebiet (durch Staatsbürgerschaft 
bzw. Bürgerort) stammen? 
„Bei ihrer Aufgabe der Vervollständigung der Sammlungen, erwirbt die Schweizerische Landesbiblio- 
thek Dokumente (handgeschrieben, gedruckt, digitalisiert, in Bildform oder als Tondokument) die in 
einem Zusammenhang mit der Schweiz, ihren EinwohnerInnen und Staatsangehörigen, ihrer Vergangen- 
heit, Gegenwart oder Zukunft stehen“ http://www.sgkgs.ch/index.php?page=220 [25.10.2013]. 
* Unter Helvetica ist das schweizerische Schrifttum zu verstehen; alle jene im Ausland erschienenen 
Werke mit Bezug zur Schweiz und ihrer Bevölkerung; und schliesslich im Ausland erschienene Werke 
von Schweizer Autorinnen und Autoren, einschliesslich Übersetzungen“ 
http://www.nb.admin.ch/sammlungen/helvetica/index.html?lang=de [25.10.2013]. 
Gemäss Art. 3 b des Nationalbibliotheksgesetz, NBibG) vom 18.12.1992 sammelt die Nationalbibliothek 
gedruckte oder auf anderen Informationsträgern, gespeicherte Informationen, die „sich auf die Schweiz 
oder auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht oder Wohnsitz beziehen“ 
Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG). 
18.12.1992. Online verfügbar unter: 
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920349/201201010000/432.21.pdf S. 1 
[25.10.2013]. 
  
c. | Sammeln Sie auch Produktionen, die über 
Ihr Gebiet handeln, aber ausserhalb von 
diesem publiziert wurden? 
„Im Ausland erschienene Helvetica dagegen müssen ausfindig gemacht und in der Regel gekauft werden. 
Um auch diesen Teil der Sammlung móglichst vollstándig zu halten, lag ein Erwerbungsschwerpunkt im 
Berichtsjahr auf Übersetzungen von Werken Schweizer Autorinnen und Autoren* 
Schweizerische Nationalbibliothek: 98. Jahresbericht 2011. Online verfügbar unter: 
http://www.nb.admin.ch/org/01549/04043/index.html?lang=de S. 13 [25.10.2013]. 
  
  
d. | Werden nur bestimmte Formate abgespei- 
chert? 
  
  
  
  
  
,Anlieferung der Daten (ftp, sftp, Webformular, OAI-PMH; Zeitfenster für Lieferung)" 
Schweizerische Nationalbibliothek: Projektstand e-Helvetica. Tagung E-Archiving. 8. Márz 2007. Online 
verfügbar unter: 
http://lib.consortium.ch/external files/Worksho 
10 [25.10.2013]. 
" Bern 2007 Langzeitarchivierung 20070308 D.pdf S. 
  
Nicht gesammelt werden: 
,Informationstráger ohne ausreichend einheitliche physische Erscheinungsform* Art. 2, 4 h, Verordnung 
über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksverordnung, NBibV) vom 14. Januar 
1998 (Stand am 8. Februar 2000). Online verfügbar unter: http://www.admin.ch/opc/de/classified- 
compilation/1998004 l/index.html [25.10.2013]. 
  
,Die Schweizerische Nationalbibliothek hat sich aus rechtlichen Gründen (Urheberrechte), 
aus Kostengründen (Kosten für die Sammlungsäufnung [sic] und Speicherung) und aus Ressourcengrün- 
den (Planung und Durchführung der Langzeiterhaltung) für den Aufbau einer selektiven Sammlung ent- 
schieden" Elena Balzardi: Das Projekt e-Helvetica der Schweizerischen Landesbibliothek. Zwei Teilpro- 
jekte: «Organisation» und «Archivierung». In: Arbido. Ausgabe 4, 2006. S. 28. Online verfügbar unter: 
http://www.arbido.ch/userdocs/arbidoprint/arbido 6.4 (001 076).pdf [27.10.2013]. 
  
  
  
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