Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
  
  
  
  
Aktiv und Nur Eigene Bemerkung 
passiv passiv Kopie 
Sammeln | Sammeln | anfertigen 
Blogs Nicht gesammelt werden:,, Weblogs (Blogs), die virtuelle Tagebücher darstellen und in die der Urhe- 
34 ber oder die Urhebe-rin (Blogger) persónliche Gedanken und kommentierte Links zu besuchten Inter- 
netquellen festhált^ * S. 5 
Unterseiten von Web- 
3.5 seiten (z.B. Wikipedia 
— Artikel) 
Newsletter Nicht gesammelt werden: 
3.6 
  
  
  
  
„Elektronische Mails, auch in Form von Diskussionsbeiträgen in Listen, Foren, Newsgroups und 
Chatrooms usw., Mailbox-Systeme/Schwarze-Brett-Systeme (Bulletin Boards)“ * S. 5 
  
  
Weitere Fragen: 
  
Gebietes? 
  
Betrifft Ihr Sammelauftrag die ganze Litera- 
turproduktion innerhalb Ihres geografischen 
  
  
  
„Die meisten in der Schweiz publizierten Bücher gelangen dank einer Vereinbarung mit den Schweizer 
Verlagen automatisch und kostenlos in die NB“ Schweizerische Nationalbibliothek: 98. Jahresbericht 
2011. Online verfügbar unter: http://www.nb.admin.ch/org/01549/04043/index.html?lang-de S. 13 
[25.10.2013]. 
„Schweizer und Ausländer in der Schweiz“ 
Schweizerische Nationalbibliothek: 99. Jahresbericht 2012. Anhang. Online verfügbar unter: 
http://www.nb.admin.ch/org/01549/04333/index.html?lang-de S. 5 [25.10.2013]. 
Die schweizerische Verlagsproduktion „bildet den grössten Teil der Helvetica-Sammlung und umfasst 
die Verlagsproduktion der Schweizer Verleger, in allen Fachrichtungen und in allen Sprachen. Somit 
beschränkt sich diese Sammlung nicht nur auf Werke von Schweizer Autoren, sondern schliesst eine 
grosse Zahl in der Schweiz herausgegebener Werke ausländischer Autoren ein, sei es in der Originalspra- 
che oder in einer Übersetzung. Ebenfalls in diese Sammlung gehören Publikationen aus Eigenverlagen, 
von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen mit Sitz in der Schweiz, Muse- 
ums- und Galerienkatalo ge“ 
http://www.nb.admin.ch/sammlungen/helvetica/00635/index.html?lang=de [25.10.2013]. 
Gemäss Art. 3 a des Nationalbibliotheksgesetz, NBibG) vom 18.12.1992 sammelt die Nationalbibliothek 
gedruckte oder auf anderen Informationsträgern, gespeicherte Informationen, die in der Schweiz erschei- 
nen. Vgl. Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG). 
18.12.1992. Online verfügbar unter: 
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920349/201201010000/432.21.pdf [25.10.2013]. 
  
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