Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
5.2 Zusammenfassende Beurteilung des Flat-Rate-Tax Besteue- 
rungsmodell 
In aufzáhlender Form kann das neue Besteuerungsmodell wie folgt beur- 
teilt und zusammengefasst werden: 
1) 
2) 
3) 
4) 
5) 
Als Grundlage für ein Einheitssteuermodell kann auf die Besteuerung 
von Vermögen verzichtet werden. Die Einführung einer Steuer auf 
Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen könnte die Vermögenssteuer 
ersetzen. 
Mit der Einführung des vorgestellten Konzeptes, einer Flat-Rate-Tax 
und den Pauschalabzügen, könnten die aktuellen Steuereinnahmen 
erzielt werden. Und dies ohne die Berücksichtigung von allfälligen 
Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Mieten. 
Das neue Modell besticht durch eine klare Struktur und Einfachheit. 
Es beschränkt die Abzugsarten und sorgt für Transparenz bei den 
Steuerzahlern sowie den Steuerbehörden. Die Einführung einer Pau- 
schale nach Berechnung der Einheitssteuer sorgt für die Entlastung 
von tiefen Einkommensschichten sowie von Mehrfamilienhaushalten. 
Die Steuerbelastung für die einzelnen Steuerpflichtigen würde sich 
verschieben. Hierfür ist jeder Steuerpflichtige ein Einzelfall und muss 
individuell betrachtet werden. Zusammengefasst kann gesagt wer- 
den, dass die Einkommen in höheren Sphären durch den Wegfall der 
Progression eine Entlastung erfahren. Diese Entlastung findet sich 
auch bei Familien mit mehreren Kindern, besonders bei Niedrig- und 
Mittelverdienenden. Generell kann gesagt werden, dass das Konzept 
familienfreundlich gestaltet ist. Rentner sowie Singles müssten ten- 
denziell mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Wobei es 
Singles nur im mittleren Einkommensbereich geringfügig treffen 
würde. 
Es ist falsch wenn behauptet wird, dass bei der Anwendung eines 
durchgehend gleichen Steuersatzes höhere Einkommen einer niedri- 
geren Steuerbelastung unterliegen. Die Bemessungsgrundlage steigt 
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