Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
ge, dass es eventuell zu einer Anpassung des Finanzausgleiches kommen 
müsste. Die Gemeinde Ruggell ist sehr stark vom Finanzausgleich abhän- 
gig. Im Rechnungsjahr 2006 waren rund 59% der Steuereinnahmen 
Zahlungen des Finanzausgleiches, lediglich 25% kommen aus den Ein- 
nahmen der Vermógens- und Erwerbssteuer, die  Kapital- und 
Ertragssteuer liegt bei 996 und die Grundstückgewinnsteuer bei 796.^! 
  
  
Achtung: Der prozentuale Wert der Vermógenssteuer am Steuerbetreffnis 
kann keine Aussage tátigen wie hoch der Anteil am Steueraufkommen 
wirklich ist. Der allfällige Wegfall einer Vermögenssteuer verändert die 
Progression für jeden Steuerpflichtigen individuell. 
  
3.7.3 Das Steueraufkommen mit Aufhebung der Vermögenssteuer 
Für eine exakte Berechnung, mit Wegfall der Vermögenssteuer, müssen 
sämtliche Veranlagungen mit einer Vermögenssteuer neu generiert wer- 
den. Diese individuellen Berechnungen sind sehr zeitintensiv. Es sind 
insgesamt 372 Veranlagungen, die Vermögen versteuern. Aus Daten- 
schutzgründen kann hier keine individuelle Tabelle abgebildet werden. Um 
den Steuerausfall zu errechnen wurde wie folgt vorgegangen: 
1. Liste generieren mit Steuerpflichtigen, die Vermögen versteuern 
2. Steuerpflichtige einzeln prüfen und neu berechnen 
3. Berücksichtigung der Veränderung des Progressionszuschlags 
4. Berücksichtigung der Veränderung des Verheirateten- und Alleiner- 
ziehendenabzuges 
5. Tabelle erstellen und laufend bei jeder Berechnung aktualisieren. 
  
51 Vgl. Gemeindeverwaltung Ruggell, Gemeinderechnung (2006), S. 10 
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