Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 HOCHSCHULE Vermögens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
3.7.2 Der Anteil der Vermögenssteuer am Steuerbetreffnis 
Mittels Konsolidierung aller Steuerpflichtigen kann ein Gesamtsteuer- 
betreffnis generiert werden. Im vorigen Kapitel ist der erste Wert, welcher 
die Vermögenssteuer betrifft, bereits berechnet worden. Die CHF 128 Mio. 
besteuert mit 0.54%o ergeben den Wert von CHF 69'302. Im zweiten 
Schritt wird der Anteil der Erwerbssteuer benötigt. Der steuerbare Ge- 
samterwerb im Steuerjahr 2005 beläuft sich nach einer internen Abfrage 
auf CHF 54 Mio. Mittels Multiplikation mit dem Steuersatz von 1.08% er- 
gibt sich ein totaler steuerbarer Erwerb von CHF  581'499. 
Zusammenfassend zeigt die Tabelle die Kennzahlen mit ihrem %-Anteil 
am Steuerbetreffnis. 
  
  
  
  
  
  
  
Berechnungsgrundlage in CHF Wert in CHF %-Anteil 
0.54% von 128'336'175 69'301.53 10.65% 
1.08% von 53'842'529 581'499.31 89.35% 
Steuerbetreffnis zusammen 650'800.84 100.00% 
  
  
Tab. 3.5: Gesamtsteuerbetreffnis Steuerjahr 2005 Ruggell 
Die gleiche Berechnung auf das ganze Land bezogen ergibt folgende Wer- 
50 
  
  
  
  
te: 
Berechnungsgrundlage in CHF Wert in CHF %-Anteil 
0.54%o von 7'426'086'540 4'010'086.73 24.75% 
1.08% von 1'128'789'980 12'190'931.78 75.25% 
Steuerbetreffnis zusammen 16'201'018.51 100.00% 
  
  
  
  
  
Tab. 3.6: Gesamtsteuerbetreffnis Steuerjahr 2005 FL 
Wie bereits vermutet ist der Anteil der Vermôgenssteuer am Steuer- 
betreffnis in der Gemeinde Ruggell mit 10.65% um einiges geringer als 
auf konsolidierter Landesebene mit einem Wert von 24.75%. Eine Aufhe- 
bung der Vermôgenssteuer würde die Gemeinde Ruggell direkt weniger 
beeinträchtigen als andere Gemeinden. Angenommen der Staat würde 
sich entscheiden die Vermögenssteuer fallen zu lassen, hätte dies zur Fol- 
  
°° Vgl. Amt für Volkswirtschaft, Steuerstatistik (2007), S. 14 
47
	        

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