BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 HOCHSCHULE Vermögens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
3.7.2 Der Anteil der Vermögenssteuer am Steuerbetreffnis
Mittels Konsolidierung aller Steuerpflichtigen kann ein Gesamtsteuer-
betreffnis generiert werden. Im vorigen Kapitel ist der erste Wert, welcher
die Vermögenssteuer betrifft, bereits berechnet worden. Die CHF 128 Mio.
besteuert mit 0.54%o ergeben den Wert von CHF 69'302. Im zweiten
Schritt wird der Anteil der Erwerbssteuer benötigt. Der steuerbare Ge-
samterwerb im Steuerjahr 2005 beläuft sich nach einer internen Abfrage
auf CHF 54 Mio. Mittels Multiplikation mit dem Steuersatz von 1.08% er-
gibt sich ein totaler steuerbarer Erwerb von CHF 581'499.
Zusammenfassend zeigt die Tabelle die Kennzahlen mit ihrem %-Anteil
am Steuerbetreffnis.
Berechnungsgrundlage in CHF Wert in CHF %-Anteil
0.54% von 128'336'175 69'301.53 10.65%
1.08% von 53'842'529 581'499.31 89.35%
Steuerbetreffnis zusammen 650'800.84 100.00%
Tab. 3.5: Gesamtsteuerbetreffnis Steuerjahr 2005 Ruggell
Die gleiche Berechnung auf das ganze Land bezogen ergibt folgende Wer-
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te:
Berechnungsgrundlage in CHF Wert in CHF %-Anteil
0.54%o von 7'426'086'540 4'010'086.73 24.75%
1.08% von 1'128'789'980 12'190'931.78 75.25%
Steuerbetreffnis zusammen 16'201'018.51 100.00%
Tab. 3.6: Gesamtsteuerbetreffnis Steuerjahr 2005 FL
Wie bereits vermutet ist der Anteil der Vermôgenssteuer am Steuer-
betreffnis in der Gemeinde Ruggell mit 10.65% um einiges geringer als
auf konsolidierter Landesebene mit einem Wert von 24.75%. Eine Aufhe-
bung der Vermôgenssteuer würde die Gemeinde Ruggell direkt weniger
beeinträchtigen als andere Gemeinden. Angenommen der Staat würde
sich entscheiden die Vermögenssteuer fallen zu lassen, hätte dies zur Fol-
°° Vgl. Amt für Volkswirtschaft, Steuerstatistik (2007), S. 14
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