Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
für sich und seine Familie bezahlten Pensionspreises. Der Steuersatz 
betragt 15% des steuerbaren Aufwandes. Dieser Steuersatz ist frei von 
Abzügen und Gemeindesteuerzuschlágen. Die Rentnersteuer muss bean- 
tragt werden. Die Steuerverwaltung prüft den Antrag und setzt den 
Steuerbetrag fest. Aufgrund der hohen Konditionen rentiert sich eine Pau- 
schalbesteuerung erst ab einem sehr hohen Vermögen.“ 
2.5.5 Motorfahrzeugsteuer 
Diese Steuerart wird den Fahrzeughaltern auf Motorfahrzeugen erhoben, 
welche für Verkehrszwecke auf óffentlichen Strassen benützt werden. Die 
Besteuerung erfolgt für Personenwagen, Lastwagen, Bussen, Lieferwagen 
und ähnlichen Fahrzeugen nach Gewicht. Motorráder werden nach Hub- 
raum besteuert." Beispielsweise betrágt die Steuer für einen PKW bis 
1000 kg hundert Franken. Bei einem Gewicht zwischen 1001 kg - 2000 kg 
erhéht sich die Steuer auf sechsundzwanzig Franken pro 100 kg." 
  
* Vgl. Steuergesetz (SteG), Art. 56-61 
"! Vgl. Altmann/Felder/Prast (2007), S. 28 ff. 
“2 Vgl. Altmann/Felder/Prast (2007), S. 58 
8 Motorfahrzeugkontrolle Online (2007) 
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