Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
Zur Erláuterung des obigen Formulars werden die einzelnen Punkte und 
deren Berechnung untenstehend aufgeführt. 
  
  
16 a) Die Pauschalen Gewinnungskosten von zweimal CHF 1'500 werden 
objektmássig ausgeschieden. Inland; CHF 1'500 Ehefrau + CHF 375 Ehe- 
mann (3 Monate). Ausland; 9 Monate Anteil an CHF 1'500. 
16 b) Der Arbeitsweg ist derjenige des Ehemannes wáhrend seiner drei- 
monatigen Inlandversteuerung. Die Strecke Ruggell-Buchs retour mit 55 
Tagen zu 24 Kilometern à CHF 0.50, abzüglich anteiliger Pauschalbetrag 
unter vorigem Punkt. 
16 c) Auswärtige Verpflegung des Ehemannes wahrend seiner Arbeit in 
Buchs in den drei Monaten mit 55 Tagen zu CHF 5.00 gerechnet. 
17 1) Die Beitrage richten sich nach den Abzügen auf den Lohnausweisen, 
wobei derjenige des Ehemannes aufgeteilt wird. Die Sozialversicherungs- 
beitráge werden in neun Monate Ausland sowie drei Monate Inland 
getrennt. 
17 2) Der Maximalbetrag für Ehepaare beläuft sich auf CHF 5'000. Der 
Anteil des Ehemannes von CHF 2'500 wird wieder nach Monaten verteilt. 
17 3) Die Verteilung folgt gleich wie unter Punkt 17 1). 
18) Dieser Betrag gliedert sich in die gesetzlichen Mindestbeiträge; Haus- 
haltabzug CHF 6'000 + CHF 600 für Krankheitskosten + CHF 300 für 
Spenden. Der Betrag wird in der Quote zum steuerpflichtigen Erwerb ver- 
teilt. 
21) Der steuerbare Inlanderwerb beläuft sich auf CHF 112'490, zur Pro- 
gressionsermittlung wird der Wert CHF 204'710 herangezogen.” 
  
Die weitere Steuerberechnung kann mit Hilfe des Kapitels 2.1.5 der Steu- 
erberechnung vorgenommen werden. 
  
2 Steuerbehórden runden den steuerbaren Erwerb auf die náchsten Zehnereinheit ab (systembe- 
dingt) 
29 
 
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.