Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
2.1.7 Exkurs: Beispiel für eine Steuerausscheidung 
Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit einem Sonderfall einer Steuer- 
veranlagung. Eine Steuerausscheidung erfolgt, wenn ein Teil des 
steuerpflichtigen Erwerbs im Ausland versteuert wurde. Zur Verdeutli- 
chung soll folgendes Beispiel beitragen. Dieses Beispiel ist keine Fiktion, 
sondern entspricht eines tatsächlichen Falles. Die Namen und Steuerbe- 
träge wurden geändert. 
  
Ausgangslage: Die in Ruggell Steuerpflichtige Sabrina Marxer heiratet 
im Herbst den Schweizer Alfred Durrer. Dieser übersiedelt mit Datum 1. 
Oktober nach Liechtenstein ins gemeinsame Heim. Am Ende des Jahres 
sind beide in Ruggell wohnhaft. Das Bruttoeinkommen der Unselbständi- 
gen lag bei CHF 100'000 für Sabrina sowie CHF 150'000 für Alfred. Die 
Eheleute haben nach Abzug des Vermögensfreibetrages kein steuerbares 
Inlandvermögen. 
  
  
  
Lösungsansatz: Die Eheleute werden mit Stichtag Ende des Jahres, als 
Verheiratete gemeinsam von der Gemeindesteuerkasse veranlagt. Die 
Ehefrau hatte im ganzen Jahr den Wohnsitz sowie Arbeitsstelle in Liech- 
tenstein. Sie ist in Liechtenstein ganzjährig unbeschränkt mit dem 
erzielten Erwerb steuerpflichtig. Alfred Durrer arbeitete das ganze Jahr in 
Buchs SG. Er ist mit Zuzug 1. Oktober, lediglich für die letzten drei Monate 
in Liechtenstein steuerpflichtig. Die vorangegangenen neun Monate lag 
seine Steuerpflicht in der Schweiz. Für die Progressionsermittlung wird 
jedoch sein Jahreseinkommen erfasst. Es kommt zu einer Steuerausschei- 
dung zwischen inländischem und ausländischem Erwerb. Der inländische 
Erwerb besteht aus dem Einkommen der Ehefrau sowie aus dem dreimo- 
natigen Einkommen des Ehemannes. Die restlichen neun Monate des 
Ehemannes werden von der Schweiz besteuert. 
  
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