Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
Vermögens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
  
schaften, Sekretariatsarbeiten, sonstige handwerk- 
liche Tätigkeiten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
12.3 Selbständiger Erwerb | Deklaration erfolgt mittels Einlageblatt Nr. 51. Der 
aus Land- und Forstwirt- | Erwerb wird aufgrund des Tierbestandes und Acker- 
schaft landes in  Grossvieheinheiten ermittelt. Eine 
Grossvieheinheit entspricht CHF 500. Der ermittelte 
Wert kann mit dem tatsächlich erzielten Erlös nicht 
verglichen werden. Der Steuerwert ist um einiges 
tiefer und nicht marktkonform. 
12.4 Erwerb aus Beteiligun- | Diese Position, Anteil am Reingewinn aus Beteili- 
gen an inländischen | gungen, ist gemäss Bilanz und Erfolgsrechnung 
Kollektiv- und Komman- | anzugeben. 
ditgesellschaften 
13.1 AHV- und IV-Renten Die Steuerpflichtigen erhalten jährlich einen Aus- 
weis mit Ihren Rentenbezügen. Den Behörden 
werden diese Beträge gemeldet (nur liechtensteini- 
sche AHV). 
13.2 Renten aus beruflicher | Die Renten aus der zweiten Säule müssen bei die- 
Vorsorge, Pensionen, | ser Position angegeben werden. Ruhegehälter und 
Ruhegehälter und Über- | Überbrückungsrenten unterliegen auch der Steuer. 
brückungsrenten Die Rentenbezüger erhalten von ihrer Pensionskas- 
se einen Rentennachweis welchen sie der Erklärung 
beilegen sollten. 
13.3 Renten aus obligatori- | Diese Position beinhaltet sámtliche private Renten 
scher Unfallversicherung, | sowie Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht- 
privaten Versicherungen, | berufsunfallversicherung. 
Leibrenten usw. 
13.4 Taggelder aus Arbeitslo- | Sofern diese Betráge nicht im Lohnausweis unter 
senversicherung, dem Bruttolohn deklariert sind, müssen sie hier 
Krankenkasse, Unfallver- | eingetragen werden. In der Praxis werden hier 
sicherung häufig Beiträge der Arbeitslosenversicherung dekla- 
riert. 
13.5a Kapitalleistungen aus | Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung von 
  
Vorsorge 
  
(AHV/Pensionskasse). Diese 
Position wird gesondert versteuert und nicht dem 
Rentenansprüchen 
steuerpflichtigen Erwerb hinzugerechnet. Der Steu- 
erpflichtige erhált eine separate Rechnung anhand 
des Rentensatzes. Freizügigkeitsleistungen von 
  
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