HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
Vermögens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax
schaften, Sekretariatsarbeiten, sonstige handwerk-
liche Tätigkeiten.
12.3 Selbständiger Erwerb | Deklaration erfolgt mittels Einlageblatt Nr. 51. Der
aus Land- und Forstwirt- | Erwerb wird aufgrund des Tierbestandes und Acker-
schaft landes in Grossvieheinheiten ermittelt. Eine
Grossvieheinheit entspricht CHF 500. Der ermittelte
Wert kann mit dem tatsächlich erzielten Erlös nicht
verglichen werden. Der Steuerwert ist um einiges
tiefer und nicht marktkonform.
12.4 Erwerb aus Beteiligun- | Diese Position, Anteil am Reingewinn aus Beteili-
gen an inländischen | gungen, ist gemäss Bilanz und Erfolgsrechnung
Kollektiv- und Komman- | anzugeben.
ditgesellschaften
13.1 AHV- und IV-Renten Die Steuerpflichtigen erhalten jährlich einen Aus-
weis mit Ihren Rentenbezügen. Den Behörden
werden diese Beträge gemeldet (nur liechtensteini-
sche AHV).
13.2 Renten aus beruflicher | Die Renten aus der zweiten Säule müssen bei die-
Vorsorge, Pensionen, | ser Position angegeben werden. Ruhegehälter und
Ruhegehälter und Über- | Überbrückungsrenten unterliegen auch der Steuer.
brückungsrenten Die Rentenbezüger erhalten von ihrer Pensionskas-
se einen Rentennachweis welchen sie der Erklärung
beilegen sollten.
13.3 Renten aus obligatori- | Diese Position beinhaltet sámtliche private Renten
scher Unfallversicherung, | sowie Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht-
privaten Versicherungen, | berufsunfallversicherung.
Leibrenten usw.
13.4 Taggelder aus Arbeitslo- | Sofern diese Betráge nicht im Lohnausweis unter
senversicherung, dem Bruttolohn deklariert sind, müssen sie hier
Krankenkasse, Unfallver- | eingetragen werden. In der Praxis werden hier
sicherung häufig Beiträge der Arbeitslosenversicherung dekla-
riert.
13.5a Kapitalleistungen aus | Es handelt sich um eine einmalige Auszahlung von
Vorsorge
(AHV/Pensionskasse). Diese
Position wird gesondert versteuert und nicht dem
Rentenansprüchen
steuerpflichtigen Erwerb hinzugerechnet. Der Steu-
erpflichtige erhált eine separate Rechnung anhand
des Rentensatzes. Freizügigkeitsleistungen von
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