Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

HOCHSCHULE 
LIECHTENSTEIN 
BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
Vermögens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
terliegen. Hierunter fallen beispielsweise Dividenden, Mieteinkünfte und 
Zinserträge. Gewinne aus Verkäufen von Vermögenswerten sind jedoch 
steuerpflichtig. Die unten aufgeführte Aufstellung erläutert die jeweiligen 
Positionen und Abzugsarten der Erwerbssteuer. Zudem enthält sie Anga- 
ben und Erläuterungen zur jeweiligen Position mit Behandlung in der 
  
  
  
  
  
  
  
  
Praxis." 
Ziffer Steuerart Bemerkungen und Praxisanwendungen 
11.11/ | Unselbständiger Erwerb | Deklariert wird der Bruttoerwerb gemáss Lohnaus- 
11.12 aus Haupttätigkeit weis. Der Bruttoerwerb kann auch zusätzlich 
Spesen und Naturalleistungen enthalten. Gratisakti- 
en müssen als Bruttoerwerb versteuert werden. 
11.21/ | Unselbstándiger Erwerb | Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Punkt 
11.22 aus Nebentätigkeit 11.11/11.12. Es handelt sich um Nebenerwerb wie 
Feuerwehr, kulturelle, sportliche, wissenschaftliche 
Tätigkeiten für Vereine und Institutionen. 
11.3 Sitzungsgelder aus Ver- | Sitzungsgelder sind zu deklarieren und sind steuer- 
waltungsräten und | pflichtig. Es gilt kein Freibetrag. In Liechtenstein 
dergleichen sind dies Engagements in Verwaltungsräten wie der 
AHV oder der Liechtensteinischen Gasversorgung. 
11.4 Einkünfte aus nebenamt- | Beispiel: Landtag, Gemeinderat, Gemeindekommis- 
licher Behörden-, | sionen, Laiengerichte. Es gilt ein Freibetrag von 
Kommissions- und Ge- | CHF 1'000 pro Kommissionsmitglied. Landtagsmit- 
richtstatigkeit gliedern wird dieser nicht gewahrt. 
12.11/ | Erwerb aus  Handels-, | Ist die Hauptsteuerposition für selbstándig Erwer- 
12.12 Dienstleistungs-, Gewer- | bende. Der Position liegt im Regelfall eine Bilanz 
bebetrieben, freien | und Erfolgsrechnung bei. Der ausgewiesene Gewinn 
Berufen und  auslándi- | der Jahresrechnung wird eingetragen und muss als 
schen Kollektiv-, | Erwerb versteuert werden. 
Kommanditgesellschaf- 
ten (Haupttätigkeit) 
12.21/ | Erwerb aus selbständiger | Dieser Erwerb ist im Rahmen einer selbständigen 
12.22 Nebenerwerbstätigkeit Tätigkeit, welche nur nebenamtlich betrieben wird. 
  
  
Beispielsweise Buchführung von Personengesell- 
  
  
14 Vgl. FL-Steuerverwaltung interne Wegleitung, Abschnitt steuerpflichtiger Erwerb (2007), S. 1-23 
18 
 
	        

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