Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
Zusammen mit dem Zollvertrag mit der Schweiz sowie der Verabschie- 
dung des Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) waren diese ersten 
Schritte, Pfeiler für die weitere Entwicklung des Finanzplatzes. Mit dem 
Zollvertrag wurden verschiedene steuerrechtliche Vorschriften der Schweiz 
auch in Liechtenstein anwendbar, insbesondere die Stempelabgaben. Im 
Jahre 1961 kam es zu einer Totalrevision des Steuergesetzes. Dieses Ge- 
setz wurde bis zum heutigen Tag nur noch teilweise novelliert. Eine 
erneute Totalrevision kam nicht mehr zu Stande. Die Mehrwertsteuer als 
Vertreter einer indirekten Steuer wurde 1995 aufgrund eines Staatsver- 
trages mit der Schweiz eingeführt. 
Wichtige politische und gesetzliche Veránderungen fanden in den zwanzi- 
ger Jahren des letzten Jahrhunderts statt. Unter Federführung des Juristen 
und Politikers Dr. Wilhelm Beck kam es im 5. Oktober 1921 zu einer neu- 
en Verfassung für das Fürstentum. Weitere wichtige Gesetzeswerke waren 
die bereits erwáhnten Steuergesetz und Personen- und Gesellschaftsrecht. 
Zudem strebten Beck und seine politischen Anhánger erfolgreich die Los- 
lósung von Ósterreich und die Zuwendung an die Schweiz an. Im Jahr 
1923 kam es zum Zollanschluss an die Schweiz, ein Jahr spater die Ein- 
führung des Schweizer Frankens.” 
  
9 Vgl. Quaderer/Brunhart/Hilti u.a. (1996), S. 114 
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