Rechtshilfegesetzes im Jahr 2000 wurde das Manko in der zeitnahen Leistung von Rechtshilfe
beseitigt.
Ein weiteres wesentliches Problem war die Tatsache, dass das Fürstentum Liechtenstein keine
Lobby hatte, insbesondere keine Kommunikationsabteilung, die diese einschneidenden
Maßnahmen des Staates ausländischen Medien und anderen Stakeholdern kommuniziert und
sich um das Reputationsmanagement gekümmert hátte. Im Gegenteil, ,,no news 1s good news“
war die Devise, um - von der Außenwelt ungestört - seinen Geschäften nachgehen zu können.
Im September 2001 wurde die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
(SKOE) eingerichtet, um einerseits den Reformprozess auch international kommunikativ zu
begleiten und um andererseits langfristig geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Image des
Fürstentums Liechtenstein in der Welt zu verbessern (siehe dazu Kap. 5.1.2).
Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Binnenmarktes
Mit dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahre 1995
war Liechtenstein verpflichtet alle relevanten EU-Direktiven genauso umzusetzen wie alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Liechtenstein hat damit genau die gleichen
Standards wie EU-Länder. Dies wurde in den letzten Monaten im Zuge der emotional heftig
diskutierten Steueraffäre allerdings gerne übersehen. Das Abkommen über den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) gründet sich auf:
> die primäre Gesetzgebung der Europäischen Union, die im Laufe der letzten vierzig Jahre
entwickelt wurde (= Diskriminierungsverbot, vier Grundfreiheiten, gemeinsame
Wettbewerbsregeln und Flankierende und Horizontale Politiken), und
> die darauf aufbauende sekundäre Gesetzgebung, den so genannten Acquis Communau-
taire (= EWR-relevante EU-Rechtsakte, welche von den EU-Institutionen fortlaufend
angenommen werden).
Daher ist der EWR-Rechtsbestand in den vom Vertrag umfassten Bereichen identisch mit
dem EU-Rechtsbestand. Liechtenstein ist deshalb — wie die EU-Staaten — verpflichtet, die
EU-Richtlinien umzusetzen (d.h. in nationales Recht umzugieBen) und anzuwenden. Bis zum
1. Februar 2008 wurden insgesamt 5.156 EU-Rechtsakte in das EWR-Abkommen
übernommen. Die Umsetzungsquote Liechtensteins liegt damit derzeit bei 99,29 (Stand Juni
2008). Liechtenstein wird bei der Umsetzung und der Anwendung von EWR-Recht von der
EFTA-Überwachungsbehórde (ESA) in Brüssel kontrolliert. Bei den EU-Staaten liegt diese
Kontrolle bei der EU-Kommission.
Der EWR-Rechtsbestand ist also auch im Bereich Banken, Versicherungen, Geldwáscherei
der Gleiche wie in den EU-Staaten.
Seit dem Beitritt Liechtensteins zum EWR im Jahre 1995, der den Marktzugang zu anderen
Ländern eröffnet hat, hat sich die Anzahl der Banken verfünffacht (von drei auf derzeit 15).
Außerdem eröffneten sich neue Felder im Fonds- und Versicherungsbereich. Der Finanzplatz
erbringt 30 Prozent des BIP, weniger als die Meisten erwarten würden. Lediglich 15 Prozent
aller in Liechtenstein Bescháftigten arbeiten in diesem Bereich.
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