Volltext: Liechtenstein und die deutsche Steueraffäre:

5 Beschreibung der ,Steueraffäre“ in der Zeit von 1. Januar 2008 bis 
31. März 2008 und deren Einbettung in den Zeitrahmen November 
1999 bis Juni 2008 
S.J  Vorphase ,,Zeit der Reformen“ (November 1999 — Dezember 2007) 
S.1.1 Neue Strukturen und Rahmenbedingungen für den Finanzplatz 
Immer wieder Liechtenstein 
Der Fall Zumwinkel und die Ereignisse rund um den 14. Februar liefen in Liechtenstein 
sofort Erinnerungen an die CD des Liechtensteiner Treuhánders Herbert Batliner und die 
darauf folgenden Vorwürfe an den Finanzplatz Liechtenstein aufkommen, die in der Ver- 
ôffentlichung eines - teilweise faktisch falschen - BND-Berichts im deutschen Nachrichten- 
magazin SPIEGEL im November 1999 (Ausgabe 45/1999 vom 8.11.1999, 202) und der 
Aufnahme Liechtensteins auf die OECD-Liste der unkooperativen Lànder in Sachen Geld- 
wäscherei und Organisierte Kriminalität im Jahr 2000 gipfelte. Doch nicht nur in Liechten- 
stein kamen Erinnerungen auf, auch in Deutschland: Bereits am Tag nach der Hausdurch- 
suchung bei Post-Chef Klaus Zumwinkel titelte die Financial Times Deutschland , Immer 
wieder Liechtenstein“ (FTD, 15.2.2008, 3). 
DIE WELT vom 16.2.2008 (S. 2) erinnert in einem Artikel recht ausführlich an diese Affäre. 
Die Daten Batliners waren 1997 zunächst an das deutsche Nachrichtenmagazin SPIEGEL und 
danach an die Staatsanwaltschaft Bochum gelangt. Auch der BND war — wie im vorliegenden 
Fall - involviert. Die vorliegende Arbeit will nun den zu untersuchenden Fall in den größeren 
Zeitlauf seit November 1999 einbetten (framing), um die Hintergründe besser verständlich zu 
machen. Als Zeitrahmen eignen sich daher die Jahre zwischen dem Fall Batliner, der 
untrennbar mit der deutschen CDU-Spendenaffäre verbunden ist, und dem zu untersuchenden 
Fall der deutschen Steueraffäre und Liechtenstein. Zwei Bereiche haben sich in diesen Jahren 
in Liechtenstein stark weiterentwickelt und den Finanzstandort entsprechend verändert: 
Einige Strukturänderungen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung am 
Finanzplatz einerseits sowie die Entwicklungen in der Kommunikation nach außen 
andererseits. 
Manche Vorwürfe an Liechtenstein waren berechtigt, so zum Beispiel die Tatsache, dass 
Liechtenstein ausländische Rechtshilfeersuchen nicht beantwortete (weil der damit betraute 
Richter völlig überfordert war) und die mangelnde Umsetzung von Anti-Geldwäscherei- 
Gesetzen. Die Imagekrise zog bereits gewisse finanzielle Einbußen und Geschäftsrückgang 
für den Finanzdienstleistungsplatz Liechtenstein nach sich, ganz abgesehen von dem damit 
verbundenen Reputationsverlust. 
Inhaltlich wurde diesen Vorwürfen mit verschärfter Gesetzgebung, massiver personeller und 
finanzieller Aufstockung des Personals an den Gerichten und in der Staatsanwaltschaft sowie 
der Schaffung einer Wirtschaftskriminalpolizei (WK) und einer Financial Intelligence Unit 
(FIU oder Meldestelle bei Geldwäschereiverdacht) begegnet. Mit der Totalrevision des 
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