DIE LIECHTENSTEINISCHE GMBH
HOCHSCHULE
LIECHTENSTEIN
e Die Solidarhaftung gemäss Art. 415 PGR ist unverhältnismässig
streng und zudem trägt diese Bestimmung zu einer erheblichen
Rechtsunsicherheit bei.
Das liechtensteinische GmbH wurde grossteiis aus der Schweiz rezipiert.
In der Schweiz wurde das GmbH-Recht revidiert. Diese Gesetzesrevision
ist in der Schweiz am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Auf europáischer Ebene hat die EU-Kommission am 25.06.2008 einen
Entwurf für eine Verordnung über das Statut einer SPE vorgestellt.
Obwohl derzeit keine Reformbestrebungen des liechtensteinischen GmbH-
Rechts bestehen", wäre meiner Ansicht nach jetzt der richtige Zeitpunkt
für eine Revision des GmbH-Rechts, da durch die GmbH Revision in der
Schweiz und der Vorlage des SPE-Statuts durch die EU-Kommission viele
Bereiche dogmatisch aufgearbeitet wurden und sich folglich viele Syner-
gieeffekte ergeben würden.
In Zukunft wird m.E. der Bedarf nach der Rechtsform der GmbH grósser
werden. Es wáre somit zu begrüssen, wenn Liechtenstein den Investoren
eine GmbH anbieten kónnte, die auf dem heutigen Stand ist und eine kla-
re gesetzliche Grundlage hat.
104 Vgl. MARXER, 100.
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