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möglich, die Verwaltung ganz einfach zu halten
und die Kosten derselben in ein wirtschaftliches
Verhältnis zum Nutzen der Versicherung zu
zwingen. Alle Abstufungen irgend welcher Art,
fei es in den Leistungen, sei es in den Beiträ
gen der Versicherten, erschweren die Verwal
tung und machen sie kostspielig. Deshalb habe-
ich für Liesen orientierenden Bericht zunächst
in jedem der Zweige einheitliche Bersicherungs-
leistungen vorausgesetzt.
Hierbei ist noch zu beronen, daß diese nicht
ausnahmslos als Bargeldleistungen aufgefaßt
werden müssen; sie können vielmehr auch den
Geldwert von Naturalleistungen darstellen, die
dem Versicherten oder den Berechtigten ge
währt werden. Naturalleistungen lassen.sich in
jedem der Versicherungszwcige ohne große
Schwierigkeiten an Geldesstatt setzen. In der
Krankenversicherung wird dem Versicherten
durch Verträge der Krankenkassen mit Spitä
lern, sei es im Fürstentum, sei es außerhalb
desselben, dort eine zweckdienliche Pflege gesi
chert. In der Invalidenversicherung können die
Barleistungen durch das Unterbringen in ei
ner Anstalt, in- oder außerhalb des Landes,
ersetzt werden, in der Altersversicherung durch
die Versorgung in einem Altersheim usw. Ich
glaube, die Gewährung von Naturalleistungen
an Stelle vou Bargeld nicht besonders begrün
den zu müssen und ich darf die Einzelheiten
einer solchen Ordnung wohl späteren Stadien
oer Einführung der Verstcherung überlassen.
2. Voraussichtliche Kosten der einzelnen Ber-
sicherungszweige.
Von vorneherein muß ich feststellen, daß
mir nicht, wenige Elemente fehlen, die einiger
maßen zuverlässige Kostenschätzungen erlauben
würden. Es ist mir z. B. nur die Einwohner
zahl des Fürstentums und diese überhaupt nur
annähernd bekannt; jede Abstufung derselben
nach Geschlecht, Aster, Zivilftand usw., die die
Schätzungen erleichtern könnte, fehlt. So bin
ich darauf angewiesen, Zahlen zuzuziehen, die
aus statistischen Erhebungen bei der schweizeri
schen Bevölkerung sich ergeben; auch bin ich ge
zwungen vorauszusetzen, daß ähnliche Verhält
nisse vermutlich auch im Fürstentum Liechten
stein bestehen. Demnach dürfen meine rohen
Schätzungen wirklich als nichts anderes als
solche hingenommen werden. Eine einläßliche
Orientterung wird erst möglich fein, wenn
man im Lande selbst die notwendigen Erhe
bungen durchführt.
Tie folgenden Kostenschätzungen sind auf
gestellt in der Annahme, daß die Landesregie
rung beabsichtigt, der Versicherung tunlichst so
fortige Wirksamkeit zu verschaffen; sie beruhen
daher auf dem sogen. Umlageverfahren. Es
werden also nur die ungefähren Beträge und
Summen, ermittelt, die alljährlich erforderlich
werden und aufzubringen sind, um bestimmte
Versicherungsleistungen durch jährliche Umlage
decken zu können. Wie ich schon hervorgehoben,
kann eine definitive Kostenberechnung erst
stattfinden, wenn der Experte über die Wünsche
der Landesregierung bezüglich Leistungen und
Organisation genau unterrichtet sein wird.
a) Krankenversicherung.
Leistungen: Krankengeld von Fr. 2.— im
Tag oder Gewährung von drei Vierteilen der
Kosten, für ärztliche Behandlung und Arznei,
und Fr. 0.80 in bar pro Krankentag, während
einer Unterstützungsdauer von 180 Tagen in
nerhalb eines Zeitraumes von 360 aufeinan
derfolgenden Tagen.
Tie statistischen Unterlagen für Kosten
schätzungen in der Krankenversicherung sind
keine besonders sichern; Krankheit an und für
sich ist stets bis zu einem gewissen Grade ein
ivillkürlicher, dehnbarer Begriff. Was den ei
nen veranlaßt das Bett zu hüten, wird einen
andern nicht einmal zum Aussetzen der Arbeit
bewegen. Neben Alter, Beruf, Geschlecht,
Wohnort, ist wichtig, ob Unfallkrankheiten mit-
zuversichern sind oder nicht. Auch der Lohn und
die relative Höhe des Krankengeldes zu dem
selben spielen eine Rolle. Tie Art dcr Kranken
versicherung. ob reine Krankenpflegeversiche
rung, gemischte Pflege- und Geldversichcrung
oder reine Geldversichcrung beeinflussen die
Krankheitsdauer und damit die Kosten. Auch
ist die Krankheitsdauer von der Strenge der
ausgeübten Kontrolle abhängig.
Tie Einwirkung all dieser Faktoren zu er
wägen und ihr 'Gewicht festzustellen, kann heute
nicht unsere Aufgabe sein; solche Erörterungen
hätten zur Stunde nur akademischen Wert. Tie
Kosten und der Einfluß dieser und jener Maß
nehmen werden sich erst nach der Verwirklich
ung der Versicherung auf Grund der konkreten
Verhältnisse feststellen lassen. Für die vorlie
gende Orientierung wird genügen, wenn wir
einige wenige Erfahrungszahlen berücksichtigen
und aus denselben Schlüsse auf die mögliche
Gestaltung der Tinge im Fürstentum Liechten
stein ziehen. Zu all den Faktoren, die wir
schon als die Kosten dcr Krankenversicherung
stark beeinflussend erwähnten, gesellt sich zu
dem ein Unistand größter Unsicherheit in Be
zug auf die Gewährung z. B. von Naturalleist