Volltext: Ueber die Durchführung der Sozialversicherung im Fürstentum Liechtenstein

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landsanstalt dem Lande entzogen würden. Ter 
Staat hat alles Interesse daran, dag ein gro 
ßer Teil der für die -Sozialversicherung aufge 
brachten finanziellen Mittel im Jnlande arbei 
tet und die Volkswirtschaft befruchtet. 
Halten wir Gründe und Gegengründe zu 
sammen, so sehen wird, daß die Beschreitung 
eines Mittelweges zweckmäßig erscheint: -Ein 
zelne Zweige werden -an eine private auslän 
dische Anstalt abgetreten, andere werden von 
einer eigenen Landesversicherungsanstalt über 
nommen. Ter Experte glaubt das nachfolgende 
Verfahren als für das Fürstentum Liechten 
stein zweckmäßigste vorschlagen zu sollen: 
.-V. Die Unfallversicherung wird an eine aus 
ländische Anstalt abgegeben. 
8. Alle übrigen Zweige, Kranken- und Jnva- 
liden-Bersicherung, Alters- und Hinterblie- 
benen-Bersicherung werden von der Lan 
desversicherungsanstalt übernonlmen. 
Zur Begründung dieses Vorschlages möchte 
ich Folgendes anführen: Tie Uebernahme der 
Unfallversicherung durch den liechtensteinischen 
Staat nnirde die Schaffung eines komplizierten 
Apparates erfordern- dieser aber wäre ange 
sichts des kleinen Versicherungskreises unwirt 
schaftlich. Zwingt also das Versicherungs-Prin 
zip zu einer Teilung des Risikos, so ist es ain 
zweckmäßigsten, die Unfallversicherung abzu 
geben. 
Tie Landesversicherungsanstalt übernimmt 
folgende Zweige: Kranken- und Invalidenver 
sicherung, Alters- und Hinterbliebenenversiche 
rung. Damit aber ist die Möglichkeit eines 
Risikenausgleiches gegeben und zwar so, daß 
die zurückgelegten Fonds des einen Zweiges 
zeitweilig für den Ausgleich von Schtvankun- 
gen in einem andern Zweig herangezogen wer 
den können (aus dem Fonds eines Zweiges 
werden gleichsam Vorschüsse an die andern 
Zweige gewährt). Diese Anstalt nun wird über 
die zweckmäßigste Art der Anlage der Persiche 
rungsgelder verfügen; im Interesse der eige 
nen Volkswirtschaft wird sie vielleicht der 
Mittel im Jnlande, das andere Drittel in si 
chern Werten des Auslandes anlegen. Tie An 
stalt kann aber auch noch durch Rückversiche 
rung bei einer ausländischen Anstalt ihr Risiko 
verkleinern. Dabei kann vielleicht noch die 
Frage aufgeworfen werden, ob es nicht — auf 
andern Erwägungen fußend — für den An 
fang zweckmäßiger wäre, die Krankenversiche 
rung in Anlehnung an die bestehenden Kran 
kenkassen durchzuführen, wie dies zur Zeit auch 
in der Schweiz noch der Fall ist. 
Tie zu schaffende Organisation denke ich mir 
sehr einfach: Tie Landesversicherungsanstalt 
kann an die bereits bestehende Landeskässenver- 
waltung organisatorisch angegliedert werden. 
Bereits hat diese Anstalt die bas Land betref-- 
fenden Rechnungs- und Kassengeschäfte zu be 
sorgen', die öffentlichen Fonds zu verwalten, 
bei der Bemessung der Steuern sowie bei der 
Verwaltung der liechtensteinischen Sparkasse 
mitzuwirken. Tie Angliederung der Landes 
versicherungsanstalt an diese würde also nicht 
schwer zu bewerkstelligen sein. Aber auch die 
„Außenorganisation" könnte meines Erachtens 
auf einfache Weise geschaffen werden: 
a) Bereits beziehen in den Gemeinden die 
Ortsvorsteher und Kassiere einen fixen Gehalt; 
durch entsprechende Erhöhung der Gehälter 
könnten diese Gemeindeorgane zur Besorgung 
der mit der Durchführung der Versicherung 
verbundenen administrativen Arbeit beauf 
tragt werden. Ich verweise in dieser Beziehung 
auf das Vorgehen des Kantons Glarus, der 
mil diesem System gute Erfahrungen gemacht. 
b) Für den ärztlichen Dienst müßte man 
die Funktionen des Landesphysikus und die 
bestehenden gesundheitspolizeilichen Vorschrif 
ten Passend erweitern; durch Abschluß von ei 
gentlichen Verträgen mit Aerzten und Hebam 
men könnte ein zweckdienlicher, ärztlicher Kas 
sendienst eingerichtet werden. Außerdem wären 
die Organe der bereits bestehenden privaten 
Kranken- und Sterbekassen bei der Durchfüh 
rung der Versicherung soweit als möglich her 
anzuziehen. 
Tie Einrichtung einer derart einfachen Or 
ganisation hat zur Folge, daß geringe Ver 
waltungskosten entstehen. Ties ist zudem ein 
weiterer Grund dafür, nicht die gesamte So 
zialversicherung an eine private Versicherungs 
anstalt zu überweisen, da letztere dank ihrer 
feinen, eigenen Organisation naturgemäß mit 
bedeutend größeren Verwaltungskosten zu rech 
nen hat. 
c) Ter Versichertenkreis. 
Tie Sozialversicherung wirkt sich nur dort 
in vollem Maße aus. wo sie möglichst weite 
Volkskreise umfaßt und auf breitester Basis 
steht. Aber nicht alle Vevsicherungszweige sind 
für die nämlichen Bevölkerungskreise wichtig; 
auch hier macht die Unfallversicherung eine 
Ausnahme unter allen übrigen Zweigen: sie ist 
in erster Linie wichtig für alle Erwerbstätigen 
der Industrie, des Verkehrs und der Land 
wirtschaft. Wir schlagen daher folgende Rege 
lung vor:
	        

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