Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

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5. KAPITEL: AUSSENPOLITIK LIECHTENSTEINS 
Ausgangslage 
In zwei Grundsatzerklärungen aus den achtziger und aus den neunzi- 
ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat die Regierung die Ge- 
schichte und den Rahmen der liechtensteinischen Aussenpolitik auf 
vier Ebenen beschrieben!/^. Diese vier Ebenen sind die bilaterale Zu- 
sammenarbeit! "^, die multilaterale Zusammenarbeit auf europüischer Ebe- 
ne, die multilaterale Zusammenarbeit auf globaler Ebene und die humani- 
tare Hilfe. 
Das Ziel dieses Kapitels besteht darin, die Entwicklungslinien 
aufzuzeigen, die von Ausenpolitik Liechtensteins in der Vergangen- 
heit verfolgt worden sind und die den Weg in die Zukunft weisen. 
Damit soll ein Verständnis für die Motive geschaffen werden, die 
Liechtenstein zu einem Abschluss völkerrechtlicher Verträge veran- 
lasst haben und dies nach wie vor tun. Unter dem Begriff der ‚Moti- 
ve’ werden dabei die Grundsätze und Maximen der liechtensteinischen 
Aussenpolitik verstanden, d.h. jene Determinanten, die für deren 
Ausgestaltung verantwortlich (gewesen) sind und dies — aller Vor- 
aussicht nach — auch in Zukunft sein werden. 
Der Hintergrund dieses Kapitels ist die aussenpolitische Óff- 
nung Liechtensteins, die Ende der sechziger Jahre des vergangenen 
Jahrhunderts eingesetzt hat und die — wie es dem Titel eines Beitrags 
Liechtensteins aus dem Jahre 1991178 entspricht — rund zwanzig Jahre 
spáter an einem Wendepunkt angelangt war. Zur gleichen Zeit, d.h. in 
den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, hat es Geiger 
unternommen, die geschichtlichen Grundzüge der liechtensteini- 
Siehe hierzu die Regierung (Interpellationsbeantwortung Nr. 11/1987) S. 18ff sowie dies. 
(Zielsetzungen und Prioritáten) S. 7ff. Art. 10 des Ressortplanes (Verordnung vom 5. April 
2001 über die Gescháftsverteilung und den Ressortplan der Regierung, LGBI. 2001 Nr. 80; 
LR 172.101.1) teilt die Zustándigkeit des Ressorts Áusseres in die folgenden sieben Bereiche 
auf: Wahrung der Unabhángigkeit und Sicherheit des Landes und Ordnung seiner vólker- 
rechtlichen Beziehungen; Bilaterale Beziehungen; Multilaterale Beziehungen (Europáische 
Zusammenarbeit und Intemationale Zusammenarbeit); Grenzüberschreitende (regionale) Zu- 
sammenarbeit; Staatsvertráge und internationale Übereinkommen; Internationale humanitäre 
Hilfe; Menschenrechte (Menschenrechtspolitik). 
vor allem mit der Schweiz und mit Österreich sowie, in jüngster Zeit als Folge der Vorwürfe an 
Liechtenstein in Bezug auf den Finanzdienstleistungssektor, auch mit Deutschland und mit 
den USA. In beiden Staaten steht die Eröffnung einer Ständigen Vertretung bevor oder ist vor 
kurzem erfolgt. 
Liechtenstein (Aussenpolitik). 
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