Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

e Das KmG bildet nicht nur eine Ordnungs- und Organisations- 
vorschrift für die Offentlich- und Zugänglichkeit der vom Ver- 
fassungs-, Gesetz- und Verordnungsgeber erlassenen und im 
Liechtensteinischen | Landesgesetzblatt ^ kundzumachenden 
,rechtsetzenden Vorschriften (Rechtsvorschriften)"!?!. Es gilt 
vielmehr für alle rechtsetzenden Vorschriften in seinem ráum- 
lichen Geltungsbereich, dem Staatsgebiet Liechtensteins, als 
ein Rechitskraftgesetz!9?, 
Neben der LV, dem StGHG und dem KmG weisen vor allem 
das EWR-KmG und das Wirtschaftsvertragsrechts-KmG Schnittstellen 
zwischen dem Landes- und dem Vólkervertragsrecht auf. Auf diese 
Berührungspunkte wird in dieser Dissertation von Fall zu Fall einge- 
gangen. 
131 Art. 1 KmG. 
132 giehe hierzu das 11. Kapitel Pkt. 2.1. 
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