Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

(Verfassungs-)Wortlaut. Diese Rechtslage ist das Ergebnis einer Ein- 
fügung der beiden Worte ‚Staatsverträgen sowie’ in Art. 104 Abs. 2 
erster Satz LV. 
In ihrem Memorandum vom 19. August 2002 haben Batli- 
ner/Kley/Wille auf zwei Problempunkte hingewiesen, die sich aus Art. 
104 Abs. 2 erster Satz LV ergeben und die sich als ,gravierend ... er- 
weisen/3530: Zum einen stellt sich die Frage, ob diese Bestimmung 
die in Art. 23 Bst. b und c StGHG genannten Grundrechte „auf einen 
innerstaatlichen Unterverfassungsrang herabstuft, weil die Verfas- 
sung inskünftig der neue Masstab ist, an dem die vólkerrechtlichen 
Grundrechte gemessen werden?"3531, Zum anderen entsteht Rechts- 
unklarheit im Geltungsbereich der Art. 26 und 27 WVRK99532, 
Die Vorprüfung der dieser Revision zugrundeliegenden Ver- 
fassungsinitiative S.D. des Landesfürsten vom 2. August 2002 (nach 
Massgabe von Art. 70b Abs. 1 VRG) ist vom Landtag in seiner Sit- 
zung vom 23. Oktober 2002 beraten worden. Der entsprechende Be- 
richt und Antrag der Regierung enthält keine Deutung der von S.D. 
dem Landesfürsten am 2. August 2002 vorgeschlagenen Fassung von 
Art. 104 Abs. 2 erster Satz LV9933; Gffentliche bzw. offizielle Äusse- 
rungen (des Fürstenhauses, d.h. der Initianten dieser Verfassungsän- 
derungsvorschláge) zur ratio von Art. 104 Abs. 2 erster Satz LV be- 
stehen kaum. Erláuterungen zu dieser Revision finden sich erst in 
einem Schreiben der Regierung an die Landtagsabgeordneten vom 
22. Oktober 2002, in zwei Studien vom 16. Oktober 2002, die im 
Herbst 2002 auf der website des Fürstenhauses publiziert worden 
sind, sowie in der Analyse Winklers. Im Gegensatz zu diesen beiden 
Studien und der Analyse Winklers kann nur dem Schreiben vom 22. 
Oktober 2002 der Charakter einer Materíalie unterstellt werden?594, 
Die anderen Dokumente kónnen als eine Erklárungshilfe dienen. 
3530 Batliner/Kley/Wille (Memorandum) S. 21. 
3531 Batliner/Kley/Wille (Memorandum) S. 21. 
3532 Batliner/Kley/Wille (Memorandum) S. 20 sowie Frick (HGF) S. 112 in Bezug auf Art. 46 
WVRK. 
3533 Art. 104 Abs. 2 erster Satz LV geht auf einen am 15. Mai 2002 eingebrachten bzw. der 
Verfassungskommission lll an diesem Tage vorgelegten Verfassungsentwurf des Fürsten- 
hauses zurück; siehe hierzu oben Pkt. 2. 
3534 Aus rechtstheoretischer bzw. wissenschaftlicher Warte ist ungewiss, ob die Studien von 
Winkler (Prüfung) und von Kohlegger (Prüfung) Materialien im technischen Sinne bilden. Bei- 
de Studien sind auf der website des Fürstenhauses (wenn auch ohne Hinweis auf ihren offizi- 
ellen oder inoffiziellen Status) publiziert worden und sind — in dieser Eigenschaft — dement- 
sprechend den Verfassungsánderungsvorschlágen S.D. des Landesftürsten vom 2. August 
2002 bzw. deren Autorenschaft zuzuschreiben. In den Erláuterungen der Regierung, so vor 
allem im Schreiben vom 22. Oktober 2002, werden sie jedoch weder erwáhnt noch mittel- 
oder unmittelbar referenziert. Ist dem aber so, ist davon auszugehen, dass es sich bei den 
642
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.