Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Vertrages von der LV bzw. von deren „grundsätzliche(n) Werturtei- 
len“3395 nennt, wird durch das EWRA nicht erfüllt?396. Der EWR- 
Beitritt hat zu keiner Aufgabe der ,,Identitát' der Verfassung “33% ge- 
führt; wie auch immer geartete ,Grundprinzipien' der LV werden 
durch das EWRA nicht berührt - womit die Voraussetzungen für eine 
Praxis, wie sie in StGH 1998/61 in Erscheinung tritt (nämlich für die 
Annahme, das EWRA kónne in die LV bzw. in deren ,Grundprinzi- 
pien' einbrechen), von vornherein entfallen. 
Zu bedauern sind die Unschärfen, wenn nicht gar Unregelmüs- 
sigkeiten in StGH 1998/61 aber auch deshalb, weil sie den Prüfungs- 
masstab aus den Augen verlieren: Wird an den Begriff der ,Grundprin- 
zipien … der Landesverfassung “3598 angeknüpft, legt dies eine Be- 
sinnung auf jene ,tragenden Prinzipien der Verfassung 3899 nahe, 
die vom Staatsgerichtshof als ,Strukturprinzipien“3400 der LV aner- 
kannt worden sind und bei denen es sich um jene Grundsätze han- 
delt, „die sich aus der Verfassung herleiten lassen ... und nicht um 
Rechtssätze, die man zur Verfassung im materiellen Sinn rech- 
net^3401, Ob sich StGH 1998/61 auf den numerus clausus dieser Verfas- 
sungserundsütze beschránkt, oder ob der Prüfungsmasstab in diesen 
Fállen auch in jenen Bestandteilen der LV bestehen kann, die 
,Rechtssátze des (einfachen) Gesetzgebers”3402 sind, lässt dieses Er- 
kenntnis ebenso offen wie die Frage, ob der Staatsgerichtshof in 
StGH 1998/61 Verfassungs- in Form von Staatsvertragsschranken und 
wenn ja, welche er begründet bzw. im Anlassfall zur Geltung gebracht 
hat. 
Ein Beispiel in diesem Zusammenhang sind die vom Staatsge- 
richtshof jahre-, wenn nicht jahrzehntelang vertretenen hohen Kund- 
machungsstandards: Gehören auch diese „Grundsätze einer rechts- 
staatlichen Rechtssetzung“3403 zu den „Grundprinzipien ... der Lan- 
desverfassung “3404, auf die sich StGH 1998/61 bezogen hat3405? 
3395 Postulatsbeantwortung S. 12. 
3396 Regierung (Diskussionspapier) S. 12 in Bezug auf die von der LV gewáhrleistete direkte 
Demokratie im Allgemeinen und in Bezug auf die Volksrechte im Besonderen. 
3397 Regierung (Diskussionspapier) S. 35. 
3398 StGH 1998/61, LES 3/2001 S. 130. 
3399 Wille (Normenkontrolle) S. 286. Die Postulatsbeantwortung S. 12 spricht von ,grundsátzli- 
che(n) Werturteilen der Verfassung", womit das Gleiche gemeint sein dürfte. 
3400 Dieser Ausdruck wird von Batliner (Aktuelle Fragen) S. 12 verwendet. 
3401 Wille (Normenkontrolle) S. 285f. 
3402 Wille (Normenkontrolle) S. 286. 
3403 StGH 1977/10, LES 1981 S. 58. 
3404 StGH 1998/61, LES 3/2001 S. 130. 
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