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cher Erlasse in Liechtenstein^3347, Eine Überprüfung der materiellen
Verfassungsmässigkeit von Art. 17 Abs. 2 des im Anlassfall in Frage
stehenden ANAG sei ,von vornherein unzulàássig^9348,
h) StGH 1999/5
In StGH 1999/5 hat der Staatsgerichtshof unter Hinweis auf
StGH XIII /1947-1954 sowie auf Wille erklárt, es liege ,nicht in der
Kompetenz des StGH, Staatsvertráge einer ... Normprüfung zu un-
terziehen“3349, Auf das Vorbringen, dass der Vertrag vom 4. Juni
1982 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik
Osterreich über die Unterbringung von Háftlingen??9? materiell ver-
fassungswidrig sei, sei , deshalb nicht weiter ... einzugehen"3351,
Kommentar
Zusammenfassung und Kritik
Zwischen StGH XIIL/1947-1954 und StGH 1998/61 sowie StGH
1998/9 hat die Praxis des Staatsgerichtshofes nicht mehr und nicht
weniger als einen Paradigmenwechsel erfahren. Stand bis Mitte der
neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Bezug aut den ZV
fest, dass Vólkervertragsrecht auf seine materielle Verfassungsmà-
ssigkeit unter keinen Umstünden überprüft werden kann, ist der
Staatsgerichtshof — auch wenn StGH 1999/2 und StGH 1999/5 das
Rad der Geschichte wieder zuriickzudrehen scheinen — von einer sol-
chen Befugnis Ende des vergangenen Jahrhunderts in Bezug auf das
EWRA in zwei Fállen, in StGH 1998/61 und in StGH 1998/9, ohne
weiteres ausgegangen.
Eine Kritik dieser Praxis fällt schwer. Wie immer ist von der
Notwendigkeit auszugehen, ihre Bedeutung für das Rechtsschutz-
und Rechtssicherheitsbedürfnis der Einzelnen zu erschliessen. Im
Vordergrund stehen dabei die folgenden Fragen, die sich auf die
3347 StGH 1999/2, LES 3/2002 S. 131.
3348 StGH 1999/2, LES 3/2002 S. 131.
3349 StGH 1999/5, LES 5/2002 S. 255.
3350 Vertrag vom 4. Juni 1982 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Oster-
reich über die Unterbringung von Háftlingen, LGBI. 1983 Nr. 39; LR 0.354.910.21.
3351 StGH 1999/5, LES 5/2002 S. 255.
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