Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

(müsste) dort seine Grenze haben, wo Grundprinzipien und Kernge- 
halte der Grundrechte der Landesverfassung tangiert wiirden”33%7, 
Mit diesem Postulat hat der Staatsgerichtshof nichts anderes 
getan, als - um mit den Worten Hóflings zu sprechen — „das Problem 
von verfassungswidrigem Verfassungsrecht^3338, d.h. - umgekehrt - 
die Frage nach dem Bestand und Inhalt von Verfassungsschranken in 
Form von Staatsvertragsschranken aufzuwerfen: Im Unterschied zu 
StGH XIII. /1947-1954 und StGH 1993/4 ist der Staatsgerichtshof auf 
die Frage der materiellen Verfassungsmássigkeit von Vólkervertrags- 
recht in StGH 1998/61 eingetreten; in StGH 1998/61 ist der Prüfantrag 
(des Anderen Gerichtes unter Art. 28 Abs. 2 StGHG) nicht mehr (wie 
noch in StGH XIII. /1947-1954 und in StGH 1993/4) als unzulissig ab- 
bzw. zurückgewiesen worden. 
f) StGH 1998/9 
In StGH 1998/9 ging es um die Verfassungsbeschwerde 
(Grundrechtsrüge) einer im Bereich des Personalverleihs tátigen juri- 
stischen Person mit Sitz in Vaduz, mit der sich diese gegen eine Ent- 
scheidung bzw. Verfügung der liechtensteinischen AHV-IV-FAK- 
Anstalten gewandt hatte. Die Beschwer bestand in einer behaupteten 
Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit gemáss Art. 36 LV, 
und zwar durch die von den liechtensteinischen AHV-IV-FAK-An- 
stalten verhängte Nicht-Unterstellung ausländischer Arbeitnehmer 
unter das liechtensteinische Sozialversicherungsrecht. 
In StGH 1998/9 ist der Staatsgerichtshof auf diese Beschwerde 
bzw. Riige sowohl formell als auch materiell eingetreten. Die ange- 
fochtene Entscheidung bzw. Verfiigung ist von ihm jedoch als mit 
Art. 36 LV vereinbar und damit als verfassungsmässig geschützt 
worden. 
Nachdem er der im Anlassfall anwendbaren EWR-Verord- 
nung Nr. 1408/ 713338 die Eigenschaft bescheinigt hatte, „als (inter- 
nationalrechtliche) gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in die 
Handels- und Gewerbefreiheit zweifellos beachtlich"3349 zu sein, 
ging der Staatsgerichtshof in StGH 1998/9 auf die Frage ein, ob „ein 
Konflikt zwischen dem EWR-Recht und der innerstaatlich garantier- 
3337 StGH 1998/61, LES 3/2001 S. 130. 
3338 Héfling (Verfassungsbeschwerde) S. 119. 
3339 Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicher- 
heit auf Arbeitnehmer und Selbstándige sowie deren Familienangehérige, die innerhalb der 
Gemeinschaft zu- und abwandern (ABI. Nr. L 149 vom 5. Juli 1971, S. 2; Anh. VI — 1.01 
EWRA). 
3340 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183. 
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