Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

der Staatsgerichtshof mit seinem Wort vom „bedeutsam- 
unvermeidlichen Wendepunkt“9228 vor allem Rechnung tra- 
gen wollte???9 und der ihn zur Anerkennung einer Ebenbürtig- 
keit und damit zu einer Gleichbehandlung der beiden Kategori- 
en von Rechtsvorschriften auch unter dem Blickwinkel der 
Kundmachung gezwungen hatte9?30, Geschehen ist dies aus 
Gründen der Rücksichtnahme auf die Schweiz (,im Interesse 
des Zollvertragspartners^3231) einerseits und ,im Interesse des 
Rechtsstaates an der Schwelle zur Europäischen Integrati- 
on“3232 andererseits. Trotz des Bollwerks von Art. 67 Abs. 2 
und 3 LV ist es in der Tat nicht einzusehen, aus welchem 
Grunde das Publizitätsniveau des Wirtschaftsvertragsrechts 
unter jenem des EWR-Rechts liegen soll, zumal das EWR- 
Recht zwar umfangreicher als das Wirtschaftsvertragsrecht, 
im Unterschied zu diesem jedoch nur z.T. unmittelbar an- 
wendbar ist und — vor allem — Kein supranationales Recht bil- 
det3233. 
* der Staatsgerichtshof sieht sich in Bezug auf eine Strafbestim- 
mung des Wirtschaftsvertragsrechts im Rahmen einer Revisi- 
on seiner Praxis in StGH. 1999/133234 dazu veranlasst, den 
Grundsatz nulla poena sine lege (scripta) iS.v. Art. 7 EMRK 
i.V.m. Art. 33 Abs. 2 LV gegen die Verfassungs- und Gesetzes- 
revision aus dem Jahre 1996 de jure deshalb durchzusetzen, 
weil der EMRK in StGH 1995/21 „faktisch Verfassungs- 
rang“9235 (und in der Lehre z.T. Überverfassungsrang???6) 
3228 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
3229 Dies mag im Anschluss an Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 12 geschehen sein, die noch vor 
dem EWR-Beitritt darauf hingewiesen hatten, dass sich ,die bisherige Praxis, die bilateralen 
Zustándigkeitsgrenzen ... nur in unregelmássigen Abstánden oder von Fall zu Fall zu ziehen 
... hicht fortsetzen lásst". 
3230 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49: ,Schon die Durchführung dieser Vereinbarung ... bedingt, 
auch im Interesse des Zollvertragspartners, eine auf den aktuellen Stand gebrachte, gemáss 
Art 1 des EG ... nach Geltungsgrund gegliederte sowie nach Art 3 seitens Liechtensteins ge- 
prüfte ... verfassungs- und gesetzmássig kundgemachte Fassung des nach Anlage | zum ZV 
anwendbaren Schweizer Rechtes“. 
3231 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
3232 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
3233 Siehe hierzu das 10. Kapitel Pkt. 4.1.2.1. 
3234 StGH 1999/13, n. publ., Pkt. 4.2 der Entscheidungsgründe, S. 11 des Entscheidungstextes. In 
dieser Entscheidung hat der Staatsgerichtshof befunden, Art. 7 EMRK verlange nicht, „dass 
ein Straftatbestand im geschriebenen Recht enthalten ist". 
3235 StGH 1995/21, LES 1/1997 S. 28. 
3236 Siehe hierzu Batliner (Volksrechte) S. 162. 
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