Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

3.2 
3.2.1 
Es ist in der Tat nur sehr schwer nachvollziehbar, wie Rechts- 
vorschriften, die vom Staatsgerichtshof nur in ihrer „Gültigkeit“3178, 
nicht aber auch in ihrer „Anwendbarkeit“3179 geschützt werden, 
geltendes Recht bilden sollen — und zwar vor allem dann, wenn die 
Feststellung ihrer ,Nichtanwendbarkeit^3180 in einem Anlassfall 
„schlicht und einfach beantragt werden kann'318!, Rechtsvorschrif- 
ten, die einer solchen „Möglichkeit der Anfechtung/3182 unterliegen 
(d.h. unter Umstánden das Wirtschaftsvertragsrecht in seiner Gesart- 
heit), sind keine ,rechtsetzenden  Vorschriften"3183; sie setzen 
,Schlicht und einfach kein Recht^3!84, An dieser Einschätzung ist 
festzuhalten. 
Fazit und Ausblick 
Fazit 
Im Korsett der von ihm entwickelten und gegen den (mehrmaligen) 
Widerstand von Landtag und Regierung verteidigten hohen Kund- 
machungsstandards ist der Staatsgerichtshof zwischen 1977 und 1999 
in mehreren Fällen in eine Situation geraten, in der es sowohl recht- 
lich als auch politisch äusserst heikel war, mit einer Kassation der be- 
treffenden Rechtsvorschrift (und zwar vor allem des betreffenden 
Grunderlasses) die Rechtskraft eines ganzen Rechtsbestandes (des 
Wirtschaftsvertragsrechts) aufzuheben. In diesen Fállen war die Al- 
ternative von Art. 38 Abs. 2 StGHG - die Wahl zwischen der Wah- 
rung der Rechtskraft einer nicht verfassungs- und gesetzmässig 
kundgemachten Rechtsvorschrift einerseits und ihrer Kassation an- 
dererseits?189 — ein Albtraum von einem Dilemma. 
In seiner Praxis ist es dem Staatsgerichtshof zwar gelungen, 
eine Trennlinie zwischen den beiden Polen des Vólkervertrags- und 
des Landesrecht zu ziehen, um die Einzelnen vor einer nicht verfas- 
sungs- und gesetzmássigen Kundmachung des Wirtschaftsvertrags- 
3178 StGH 1994/3, LES 2/1996 S. 49. 
3179 StGH 1994/3, LES 2/1996 S. 49. 
3180 StGH 1994/3, LES 2/1996 S. 49. 
3181 Becker (Anmerkungen) S. 30. 
3182 StGH 1994/3, LES 2/1996 S. 49. 
3183 Art. 1 KmG. 
3184 Becker (Anmerkungen) S. 29. 
3185 Siehe hierzu das 19. Kapitel Pkt. 3.4.1. 
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