Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

den?990 und richtet sich auf die , Nichtanwendung und Aufhebung 
von Rechtsvorschriften"3091, 
In StGH 1993/4 entsprach es der Absicht des Staatsgerichtsho- 
fes, in einer ,komplexen^309? Entscheidung ,der allzu lange andau- 
ernden Rechtsunsicherheit des Zollvertragsrechts ... i5 seiner wieder- 
holten Empfehlungen im Interesse des Rechtsstaates an der Schwelle 
zur Europäischen Integration" einen ,bedeutsam-unvermeidlichen 
Wendepunkt ... zu setzen"3093. Das Motiv dieser Zàásur ist nur vor 
dem Hintergrund des EWR-Beitrittes Liechtensteins ein halbes Jahr 
zuvor zu verstehen: , Die Dringlichkeit einer raschen und umfassen- 
den Rechtsbereinigung und Neukundmachung des aufgrund des ZV 
anzuwendenden Rechtes ist nicht allein nach fünfzehn Jahren seit der 
letzten nicht nachgeführten, undifferenziert mit über 400 Erlassen er- 
folgten Bekanntmachung ... und fünf Jahre nach Ablauf der mit Art 
19 KmG gesetzten Frist dringendst geboten, sondern ist mit dem seit 
01.05.1995 in Kraft getretenen Beitritt zum EWR auf Grund und in 
Durchführung der ,Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der 
Schweiz zum Vertrag vom 29.03.1923 über den Anschluss des Für- 
stentums Liechtenstein an das Schweizerische Zollgebiet ..." unaus- 
weichlich^3094, 
Seiner Natur nach ist dieses Argument vorausschauend; die oh- 
nehin anspruchsvolle Koexistenz von EWR- und Wirtschaftsvertrags- 
recht3095 sollte nicht noch zusátzlich belastet werden?096, Ein anderes 
Argument ist seiner Natur nach zuriickblickend: ,, Aus dem Zusam- 
menhang der dargelegten Erwägungen, im Besonderen der zuletzt in 
seiner vorzitierten Mahnung (StGH 1990/13 ...), erachtet es der StGH 
im Interesse der Rechtssicherheit nicht weiter vertretbar, die Anwen- 
dung nicht verfassungs- und gesetzmássig kundgemachter Vor- 
3090 Kundmachung vom 19. Februar 1996, LGBI. 1996 Nr. 40. 
3091 Kundmachung vom 19. Februar 1996, LGBI. 1996 Nr. 40. Die Worte ,Aufhebung von Rechts- 
vorschriften" richten sich auf die Kassation von Art. 2 Abs. 2 EGZV sowie des Satzteils ,wohl 
aber die Verfassungs- und Gesetzmássigkeit von Verordnungen bei Anlass ihrer Anwendung 
... in Art. 28 Abs. 1 StGHG. 
3092 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
3093 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
3094 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 48. 
3095 Siehe hierzu Bruha/Büchel (Grundfragen) S. 12f. 
3096 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49: ,Schon die Durchführung dieser Vereinbarung (Art 6ff) 
bedingt, auch im Interesse des Zollvertragspartners, eine auf den aktuellen Stand gebrachte, 
.. hach Geltungsgrund gegliederte sowie ... seitens Liechtensteins geprüfte, dem Landtag 
‚möglichst frühzeitig zur Kenntnisnahme vorgelegte' verfassungs- und gesetzmássig kundge- 
machte Fassung des nach Anlage | zum ZV anwendbaren Schweizer Rechtes". 
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